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Schweiz Zoll beschlagnahmt 150 kg Designerdrogen 2013
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Zoll beschlagnahmt 150 kg Designerdrogen

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat in einer Frachtsendung 150 kg Designerdrogen beschlagnahmt, die für den europäischen Drogenmarkt bestimmt gewesen wären. Die sichergestellten Drogen hätten auf dem illegalen Drogenmarkt rund 3 Millionen Schweizer Franken eingebracht. Die Sicherstellung erfolgte bereits 2011 - aufgrund Ermittlungen konnte der Fall erst jetzt abgeschlossen werden.

Im April 2011 kontrollierten Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung eine Frachtsendung. Mit der Frachtsendung sollten Chemikalien, abgefüllt in 15 Plastikbehältnisse, aus Indien nach Ungarn transportiert werden. Aufgrund interner Risikoanalysen bestand der Verdacht, dass es sich bei der Sendung um eine der neuartigen Designerdrogen handeln könnte. Die Laboranalyse bestätigte in der Folge den Verdacht. Bei der Substanz handelte es sich nachweislich um die Designerdroge 4-Methylethcathinon (4-MEC).

Die Substanz wird durch Forensiker als gefährliche Designerdroge mit starkem Suchtpotential eingestuft. Sie ist daher bereits in diversen Ländern Westeuropas verboten und untersteht dem Betäubungsmittelgesetz.

Die sichergestellte Substanz hätte auf dem illegalen Drogenmarkt mindestens 3 Millionen Schweizer Franken eingebracht. Die 150 kg entsprechen rund 750 000 Konsumdosen. Die Beschlagnahmung erfolgte bereits 2011, wurde jedoch erst jetzt rechtskräftig.

Der Verkauf und Handel mit neuen synthetischen Drogen, sogenannten Researchs Chemicals oder auch Legal Highs genannt, erfolgt praktisch ausnahmslos über das Internet. Die Substanzen werden häufig als Kräutermischungen, Lufterfrischer oder Badesalz angepriesen. Die Ware gelangt innert wenigen Tagen per Post oder im Handelswarenverkehr in die Schweiz.

Seit Dezember 2011 untersteht ein Grossteil der Substanzen in der Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz. Damit verfügen Zoll- und Polizeibehörden über die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung. Aktuell sind in der Schweiz 105 Substanzen und Derivate dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.

Neben Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, stellt der Zoll immer mehr auch Substanzen fest, die noch nicht reguliert sind. Für die Konsumentinnen und Konsumenten bleibt dabei unklar, welche Substanz in welcher Dosierung geliefert wird. Die Konsumenten setzen sich damit völlig unbekannten gesundheitlichen Risiken aus. Die Schweizer Zollbehörden gehen seit Herbst 2010 ganz gezielt gegen den Import von synthetischen Drogen vor.

Quelle: Text Eidgenössische Zollverwaltung EZV , November 2013

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Suchtmonitoring Schweiz Bundesamt für Gesundheit (BAG)
SFA - ISPA Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme Bundesamt für Polizei