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In Not geratene Menschen reintegrieren
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Forschungsprogramm «Integration und Ausschluss»
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Integration und Ausschluss
Die Sozialhilfe muss gestärkt werden
Behördliche Integrationsbemühungen können schnell in Ausgrenzung umschlagen. Was in den Anfängen des Schweizer Sozialstaates der Fall war, könnte sich heute wiederholen, wenn die Sozialpolitik nicht neu ausgerichtet und die Sozialhilfe gestärkt wird. Erwerbslose Jugendliche sind besonders von sozialem Ausschluss gefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt das Nationale Forschungsprogramm«Integration und Ausschluss» (NFP 51).

Das vor dem Abschluss stehende Nationale Forschungsprogramm«Integration und Ausschluss» (NFP 51) hat in den letzten fünf Jahren die Prozesse der Integration und des Ausschlusses in der Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Beschäftigungs- und Migrationspolitik untersucht, und zwar sowohl in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit. Diese Prozesse betreffen alle Mitglieder einer Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richteten die Forschenden des NFP 51 dabei auf die Sozialhilfe, ein wichtiges Instrument des Sozialstaats.

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In Not geratene Menschen reintegrieren

Die unter kommunaler Hoheit stehende Sozialhilfe ist in der Regel das letzte Glied in der Kette der Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Invaliden-, Alters- und Hinterlassenenversicherung). Sie hat den Auftrag, in Not geratene Menschen zu reintegrieren. Sie unterstützt diese auch ergänzend, damit sie ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen finanziell (wieder) bestreiten können. Doch wie die Ergebnisse des NFP 51 zeigen, kann Integration unversehens in Ausgrenzung umschlagen. Was in den Anfängen des Sozialstaates der Fall war, könnte sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts wiederholen, wenn die Sozialpolitik nicht neu ausgerichtet wird.

Die Geschichte der Schweiz im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert zeigt, dass die staatliche Integrationspolitik hinsichtlich der Menschenwürde wenig sensibilisiert war. Opfer dieser oft ausgrenzenden Integration waren etwa Fahrende, alleinerziehende und unverheiratete Frauen sowie kinderreiche Familien aus der Unterschicht. Die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen, die mit der Unterstützung der«Armen» und der Erziehung «Verwahrloster» beschäftigt waren, führten dazu, dass zahllose Leben zerstört wurden. Behörden nahmen Kindswegnahmen, Sterilisationen, Verfolgungen und Einsperrungen vor.

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Sozialämter in schwieriger Situation

Die Sozialhilfe steht gegenwärtig an einem Scheideweg. Zwar haben sowohl der Sozialstaat als auch die Sozialhilfe seit dem Zweiten Weltkrieg langwierige Lernprozesse durchgemacht; noch 1934 wurde den Fürsorgeabhängigen des Kantons Schwyz das Stimmrecht entzogen. Heute wahrt die Sozialhilfe als Teil einer menschenrechtskonformen staatlichen Sozialpolitik die Persönlichkeitsrechte ihrer Klientinnen und Klienten. Doch die Herausforderungen des globalisierten Arbeitsmarkts und die steigende Zahl von Bedürftigen (2006 waren das 245'000 Personen, 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr, also 3,3 Prozent der GesamtBevölkerung) bergen die Gefahr, dass die menschenrechtlichen Standards verloren gehen.

Die Ergebnisse des NFP 51 zeigen, dass die Sozialämter mit einer schwierigen Situation konfrontiert sind. Sie müssen die Leute möglichst schnell in den Arbeitsmarkt reintegrieren. Doch das ist nicht ihre Kernkompetenz, und die zeitintensive Aufgabe übersteigt ihre Kapazitäten. Oftmals werden die Klientinnen und Klienten in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt, die mit tiefen Einkommen, Unterbeschäftigung, rechtlicher Unsicherheit und einem erhöhten Gesundheitsrisiko einhergehen.

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Gefährdete Jugendliche

Wer vom Sozialamt lebt, ist stigmatisiert. Dass sich die Sozialämter oft zu Kontroll- und Disziplinarmassnahmen gezwungen sehen, erhöht die Stigmatisierung ihrer Klienten. Das hat fatale Auswirkungen: Sozialhilfeempfänger, die heute in der öffentlichkeit ohnehin unter Missbrauchsverdacht stehen, verinnerlichen die erfahrene Diskriminierung, was zu psychischen Belastungen führen kann.

Eine der grössten Gruppen, die heute Sozialhilfe bezieht, sind Jugendliche und junge Erwachsene, die Mühe haben, eine Lehrstelle und den erfolgreichen Einstieg in die Berufsbildung zu finden und keinen Berufsabschluss besitzen. Im Jahr 2006 lebten 31'558 Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, von der Sozialhilfe (12,9 Prozent aller Bezügerinnen und Bezüger). Sie sind oft mit dem Problem konfrontiert, dass der übergang in die Berufswelt zu abrupt erfolgt und kaum Institutionen existieren, die diesen Schritt meistern helfen. Wem dieser nicht gelingt, riskiert, ein Leben lang immer wieder bei der Sozialhilfe anklopfen zu müssen.

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Empfehlungen

Das NFP 51 empfiehlt, dass die Sozialhilfe vermehrt die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten berücksichtigt. Die Problemlage vieler Erwerbsloser ist heute in dem Masse komplexer geworden, wie der Arbeitsmarkt nicht mehr das Modell des lebenslang am gleichen Arbeitsplatz Vollbeschäftigen favorisiert. Zudem bietet er immer weniger Stellen für unqualifizierte Arbeitskräfte.

Die Sozialhilfe sollte vermehrt auf Freiwilligkeit und Partizipation setzen sowie ein Vertrauensverhältnis mit den Erwerbslosen aufbauen.

Der Reintegrationsprozess, der zusätzliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten sollte, müsste verlängert werden.

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Nationales Forschungsprogramm«Integration und Ausschluss» (NFP 51)

Das vor dem Abschluss stehende NFP 51 hat die Prozesse der Integration und des Ausschlusses in der schweizerischen Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Beschäftigungs- und Migrationspolitik in Gegenwart und Vergangenheit untersucht. Dabei standen das Handeln sowohl staatlicher Institutionen als auch betroffener Menschen im Zentrum. Auf der Grundlage der exemplarischen Forschungsergebnisse des NFP 51 können Politik und Verwaltung die in der Schweiz wirksamen Integrations- und Ausschlussmechanismen nun besser verstehen und die Folgen für die betroffenen Individuen und Institutionen angemessen beurteilen. Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene NFP 51 nahm seine Tätigkeit 2003 auf. Den 37 sozial- und geisteswissenschaftlichen Projekten standen insgesamt zwölf Millionen Franken zur Verfügung.

Der alle Projekte zusammenfassende Schlussbericht des NFP 51 erscheint Ende 2008.

Was heisst Integration und Ausschluss?

Integration und Ausschluss sind ambivalente Prozesse, von denen nicht nur Migrantinnen und Migranten, sondern alle Mitglieder einer Gesellschaft betroffen sind. Integration ist nicht per se positiv. Erzwungene Integration kann sogar die Ausgrenzung der Betroffenen zur Folge haben. Auch in modernen Gesellschaften ist die Partizipation der Individuen in den verschiedenen gesellschaftlichen Feldern oft nur teilweise realisiert. Wer in einer Gruppe integriert ist, kann von einer anderen ausgeschlossen werden. Integrations- und Ausschlussprozesse nehmen in der Interaktion zwischen Personen und Organisationen Gestalt an und müssen immer wieder ausgehandelt werden. Dabei verfügen die beteiligten Akteure über unterschiedlich verteilte Definitionsmacht.

Quelle: Schweizerischer Nationalfonds 2008

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Wieterführende Informationen
Schweiz Alleinerziehende mit hohem Armutsrisiko
Junge Erwachsene in Schwierigkeiten
Schweiz Sozialhilfestatistik 2006
Armut in der Schweiz: Links Schuldenberatung ...
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Externe Links
Nationales Forschungsprogramm«Integration und Ausschluss» (NFP 51)
SNF -Schweizer Nationalfonds
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
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