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Grundbedarf in der Sozialhilfe: Kürzungen gefährden die Existenzsicherung 2019
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Grundbedarf in der Sozialhilfe

Eine Studie zeigt: Kürzungen gefährden die Existenzsicherung

Der Grundbedarf in der Sozialhilfe ist schon heute sehr knapp bemessen: Dies zeigt eine von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in Auftrag gegebene wissenschaftliche Analyse.

Die SKOS, die als Fachverband für Sozialhilfe die Richtlinien in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet, hat in einer Studie die Konsequenzen einer Absenkung des Grundbedarfs untersuchen lassen. Die vorliegende Studie des Büro BASS «Berechnung und Beurteilung des Grundbedarfs in den SKOS-Richtlinien» zeigt erstmals auf, welche Auswirkungen weitere Kürzungen in der Sozialhilfe haben.

Die Studie kommt zum Schluss, dass der aktuell geltende Grundbedarf nur knapp ausreicht, um eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe liegt schon heute deutlich tiefer als der Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen. «Bei einer Kürzung des heutigen Grundbedarfs um 8 Prozent stehen in einer vierköpfigen Familie pro Tag und Person noch 7 Franken für Lebensmittel und Genussmittel zur Verfügung, bei einer Kürzung um 30 Prozent sogar nur noch 5 Franken», hält Felix Wolffers, Co-Präsident der SKOS fest und ergänzt: «Davon kann man sich nicht mehr ausreichend und gesund ernähren. Weitere Kürzungen sind deshalb nicht begründbar und verantwortungslos.»

Fachliche Analyse fehlte bisher

In einigen Kantonen laufen Bestrebungen, die heute schweizweit weitgehend harmonisierten Ansätze für den Grundbedarf in der Sozialhilfe deutlich zu senken. Anlass zur Studie war die Tatsache, dass die politischen Beschlüsse über die Senkung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe bisher ohne fachliche Analyse und ohne Überprüfung der Konsequenzen für die betroffenen Bedürftigen erfolgten. Die Studie schliesst diese Lücke.

Fixkosten führen zu zusätzlichen Einschränkungen

Viele Kosten, welche aus dem Grundbedarf finanziert werden müssen, sind nicht beeinflussbar, so etwa die Aufwendungen für Strom, Telefon und die Radio- und TV-Gebühren. Kürzungen beim Grundbedarf wirken sich deshalb überproportional auf die noch verfügbaren Beträge für Lebensmittel und Bekleidung aus. Dieser Fixkosten-Effekt wurde bei den bisherigen Diskussionen zu wenig berücksichtigt. Er führt aber dazu, dass Kürzungen für die Betroffenen zusätzlich belastend sind.

«Unter den Kürzungen leiden insbesondere auch die mitbetroffenen Kinder. Sie machen 30 Prozent der Sozialhilfebeziehenden aus», kritisiert Therese Frösch, Co-Präsidentin der SKOS. Die Studie zeigt zudem auf, dass die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr bisher deutlich zu tief beziffert wurden, was zu einer zusätzlichen Belastung der unterstützten Personen in der Sozialhilfe führt. Für die SKOS ist aufgrund der Studienergebnisse klar, dass beim Grundbedarf kein Spielraum für weitere Kürzungen besteht.

Grundbedarf schon heute zu tief

Für die Berechnung des Sozialhilfe-Grundbedarfs werden die Daten der einkommensschwächsten 10 Prozent der Haushalte ausgewertet. Dabei werden nur die Ausgaben für lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen berücksichtigt. Keine Sozialhilfeleistungen gibt es somit etwa für ein Auto oder für Ferien. Die statistisch ermittelten Ausgaben der einkommensschwächsten Schweizer Haushalte für die Existenzsicherung liegen pro Monat bei Fr. 1'082 für eine Einzelperson.

Diese Aufwendungen sind damit deutlich höher als der aktuelle SKOS-Grundbedarf von Fr. 986. Die aktuellen Ansätze für die Sozialhilfe liegen somit heute schon deutlich unter dem Referenzwert. «Die Berechnung des Grundbedarfs stützt sich auf wissenschaftlich begründete Fakt», stellt die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten fest, «denn sie verhindert die Verlagerung von sozialen Problemen von einem Kanton in den anderen.»

Der Grundbedarf in der Sozialhilfe

Auftrag der Sozialhilfe in der Schweiz ist es, die Existenz bedürftiger Personen zu sichern, ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit zu fördern und die soziale und berufliche Integration zu gewährleisten. Bis zur Rückkehr in die wirtschaftliche Unabhängigkeit übernimmt die Sozialhilfe die materielle Grundsicherung. Diese umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung. Der Grundbedarf - für eine Einzelperson 986 Franken/Monat - muss die Kosten für Energie, Mobilität, Lebensmittel, Bekleidung, Kommunikation und Unterhaltung etc. decken.

Umfassendere Informationen finden Sie im Bericht «Berechnung und Beurteilung des Grundbedarfs in den SKOS-Richtlinien» vom Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS sowie im SKOS-Grundlagenpapier «Das soziale Existenzminimum der Sozialhilfe.

Quelle: Text Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), 8. Januar 2019

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SKOS-Faktenblätter und Berichte
RAOnline Download
Quelle: SKOS
Das soziale Existenzminimum der Sozialhilfe
Grundlagenpapier , 11 Seiten
554 KB PDF Download
Quelle: SKOS
Die Berechnung des Grundbedarfs in den SKOS-Richtlinien
Bericht Büro BASS, 6 Seiten
293 KB PDF Download
Quelle: SKOS
Der Grundbedarf in der Sozialhilfe
Faktenblatt, 2 Seiten
123 KB PDF Download
Quelle: SKOS
Materielle Grundsicherung in der Sozialhilfe
Faktenbaltt, 2 Seiten
200 KB PDF Download
Schweiz Sozialhilfestatistik 2017
Schweiz Kennzahlenbericht Sozialhilfe 2017 Vergleich von 14 Städten

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