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TransnetBW baut Batteriespeicher (Netzbooster) Deutschland 2023
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TransnetBW baut Batteriespeicher (Netzbooster) in Deutschland

Die Energiewende schreitet voran. TransnetBW hat die Genehmigung für einen vorgezogenen Baubeginn des Netzbooster genannten Batteriespeichers in Kupferzell (Baden-Württemberg, Deutschland) erhalten. Somit können bauvorbereitende Massnahmen in Kürze beginnen. Der Batteriespeicher befindet sich aktuell noch im Planfeststellungsverfahren, das unabhängig davon fortgesetzt wird.(siehe: Netzsicherheit).

"Der zeitnahe Bau des Netzboosters ist von zentraler Bedeutung für die Netzstabilität in Baden-Württemberg. Daher begrüssen wir die Genehmigung des vorgezogenen Baubeginns durch das Regierungspräsidium Stuttgart", zeigt sich Dr. Werner Götz, CEO von TransnetBW mit der Entscheidung zufrieden.

Nach dem Erhalt der Genehmigung wird die Baustelle Anfang September eingerichtet. "Wir planen die vorbereitenden Arbeiten vor der kalten Jahreszeit abzuschliessen. So können wir zeitnah mit dem Bau beginnen und im Zeitplan für die Inbetriebnahme 2025 bleiben", erklärt Severin Mosek, Projektleiter des Netzboosters bei TransnetBW.

Neben der Anbindung der Baustelle an das Strassennetz wird TransnetBW den Bauzaun und die Baustellencontainer aufstellen und mit den dazu gehörenden Geländeanpassungen beginnen, sowohl innerhalb des bestehenden Umspannwerks als auch auf der danebengelegenen Netzbooster-Fläche. Der Start der Bauphase war ursprünglich für das erste Quartal 2024 geplant.

Der Batteriespeicher dient als Sicherheitspuffer, der in Störfällen zum Einsatz kommt. Auch das bestehende Netz kann durch den Netzbooster bei gleichbleibender Versorgungssicherheit und ohne aktive Energieeinspeisung höher als bisher ausgelastet werden: So reduziert die Anlage den Bedarf an zusätzlichen Leitungen und Eingriffen in den Netzbetrieb, was sich kostensenkend auswirkt.

Über TransnetBW

Als Übertragungsnetzbetreiberin sichern wir von TransnetBW die Stromversorgung von rund elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg. Wir schaffen die Infrastruktur der Energiewende, indem wir das Stromnetz instandhalten, optimieren und bedarfsgerecht ausbauen. Unser Netz erstreckt sich über eine Fläche von 34'600 Quadratkilometern. Alle Akteure am Strommarkt können dieses Netz diskriminierungsfrei und zu marktgerechten Konditionen nutzen. Damit stellen wir die Energie für all die Energie zur Verfügung, die Baden-Württemberg ausmacht.

Quelle: Text TransnetBW, 31. August 2023
Swissgrid - Das Schweizer Stromübertragungsnetz
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Batteriespeichersysteme
Regelleistung bzw. Regelenergie
Als nationale Netzgesellschaft sorgt Swissgrid dauernd für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes als wesentliche Grundlage für die sichere Versorgung der Schweiz (Art. 20 Abs. 1 StromVG). Dazu sind einerseits genügend Produktionskapazitäten für die Erzeugung elektrischer Energie und anderseits ein ausreichend dimensioniertes Übertragungs- und Verteilnetz für den Energietransport zum Endkunden notwendig.

Da man elektrische Energie im Stromnetz nicht speichern kann, muss die ins Netz eingespeiste Menge an Energie zu jedem Zeitpunkt mit jener Menge übereinstimmen, die aus dem Netz entnommen wird. (siehe: Netzstabilität)

Trotz qualitativ hochwertiger Prognosen der Energieversorger für Produktion und Verbrauch ist eine exakte Planung dafür nicht möglich. Deshalb müssen auch kleinere Abweichungen von den Sollwerten kontinuierlich ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich findet grösstenteils durch die Anpassung der Stromproduktion an den aktuellen Verbrauch statt. Dafür sind Kraftwerke notwendig, deren Produktion sich besonders gut regeln lässt. Swissgrid beschafft die dazu notwendige Regelleistung in einem marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren (Art.22 Abs. 1 StromVV).

Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung

Dabei wird im europäischen Verbundsystem bei einer Unausgeglichenheit dreistufig vorgegangen:

Mit der Primärregelung wird das Gleichgewicht innerhalb von Sekunden hergestellt.

Reicht dies nicht aus, wird nach fünf Minuten die Sekundärregelung abgerufen.

Bei Regelabweichungen länger als 15 Minuten wird die Sekundärregelung durch die Tertiärregelung abgelöst. Dabei erfolgt der Abruf der Primär- und Sekundärregelung automatisch, der Abruf der Tertiärregelung hingegen manuell.

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