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Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 unterzeichnet. Im Zentrum steht die Idee, dass der Schutz und die Erhaltung ausserordentlicher Kulturleistungen und einzigartiger Naturphänomene in die Obhut der gesamten Menschheit gestellt werden.

Die UNESCO-Welterbeliste verzeichnete bis zur Sitzung des Welterbekomitees 2008 insgesamt 851 Stätten. Davon zählten 660 zum Kultur- und 166 zum Naturerbe, 25 Stätten gehörten beiden Kategorien an. Das über 300 Quadratkilometer grosse Gebiet um den Piz Sardona im Grenzgebiet der Kantone St. Gallen, Glarus und Graubünden wird auf die Liste der UNESCO-Welterbe aufgenommen. Das hat das Welterbekomitee am 7. Juli 2008 im kanadischen Québec entschieden.

Die Glarner Hauptüberschiebung ist im Bereich des Pizolgletschers durch die unterschiedliche Farbe der Lockergesteine an den Felspartien erkennbar.

Die Gebirgslandschaft zwischen Vorderrheinthal, Sernftal und Walensee ist geologisch weltweit einzigartig, weil dort der Gebirgsbildungsprozess besonders gut sichtbar ist. Aufgrund dieser Einmaligkeit hat das UNESCO-Welterbekomitee 2008 an seiner Sitzung im kanadischen Québec entschieden, das über 300 Quadratkilometer grosse Gebiet um den Piz Sardona auf die Liste des UNESCO-Welterbes aufzunehmen.

Normalerweise werden jüngere Gesteine auf älteren abgelagert, im Grenzgebiet der Kantone St. Gallen, Glarus und Graubünden liegen jedoch 250 bis 300 Mio. Jahre alte Verrucanogesteine auf "nur" 35-50 Millionen Jahre alten Flyschgesteinen, getrennt durch die "Magische Linie" der Glarner Hauptüberschiebung.

Besonders eindrucksvoll ist sie an den Tschingelhoren (Tschingelhörner) mit dem bekannten Martinsloch zwischen Elm und Flims oder am Foostock im Weisstannental ausgebildet.

Das Welterbekomitee würdigte besonders den pädagogischen und wissenschaftlichen Wert der Tektonikarena Sardona, wie das neue Weltnaturerbe heisst: Der Gebirgsbildungsprozess mit zahlreichen Aufschlüssen und die weiträumig sichtbare Überschiebung (Obduktion) seien eindrücklich erlebbar und bedeutend für die wissenschaftliche Forschung seit dem 18. Jahrhundert. Die Nomination setze einen hohen Standard für andere tektonische oder geologische Objekte. Das Komitee unterstreicht, die Anzahl der tektonischen Objekte, die sich für eine Aufnahme auf die UNESCO-Welterbeliste eigneten, sei wahrscheinlich klein.

Aufnahme auf UNESCO-Liste ist Auszeichnung und Verpflichtung

Mit der Aufnahme in die UNESCO-Welterbe-Liste verpflichten sich die beteiligten Gemeiden, Kantone und der Bund zu einem langfristigen Schutz des Objekts. Die Liste stellt eine Auszeichnung und eine weltweite Anerkennung dar, beinhaltet aber auch die Verpflichtung, das Gebiet für die kommenden Generationen zu erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung der Gemeinden untereinander wird mit der Aufnahme auf die UNESCO-Liste rechtskräftig, zusätzliche Rechtsvorschriften werden keine benötigt. Teile des Gebiets sind schon heute auf nationaler, kantonaler oder regionaler Ebene zum Beispiel als Objekte im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) oder als Moorlandschaft geschützt, wie etwa die Lochsite bei Sool (Schwanden), Teile des Murgtals und des Mürtschentals, die Grauen Hörner, die Plaun Segnas Sut, das Vorfeld des Glatschiu dil Segnas.

Die Region wird nun daran gehen, mit finanzieller Unterstützung von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Dritten, den Managementplan umzusetzen, welcher mit der Kandidatur eingereicht wurde.

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Weitere UNESCO-Welterbe in der Schweiz

Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 unterzeichnet. Im Zentrum steht die Idee, dass der Schutz und die Erhaltung ausserordentlicher Kulturleistungen und einzigartiger Naturphänomene in die Obhut der gesamten Menschheit gestellt werden. Die UNESCO-Welterbeliste verzeichnete bis zur diesjährigen Sitzung des Welterbekomitees insgesamt 851 Stätten. Davon zählten 660 zum Kultur- und 166 zum Naturerbe, 25 Stätten gehörten beiden Kategorien an.

In der Welterbeliste standen bisher sieben Stätten von universellem Wert, welche in der Schweiz liegen. Während die Altstadt von Bern, das Kloster St. Johann in Müstair und die Stiftsbibliothek und der Stiftsbezirk St. Gallen dieses Jahr bereits ihr 25-Jahre Jubiläum feiern, sind die drei Burgen und die Festungsmauern von Bellinzona, die Region Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn, der Monte San Giorgio und die Lavaux Weinberg-Terrassen zwischen 2000 und 2007 aufgenommen worden. Mit der Aufnahme der Swiss Tectonic Arena Sardona und der Rhätischen Bahn in der Kulturlandschaft Albula/Bernina sind es nunmehr deren Neun.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, 2008

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