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Datensuche mit Suchmaschinen: Tendenzen im Internet
Die Personnenerkennung auf Internetbildern

Die Forschung hat Software entwickelt, welche Gesichter auf digitalen Bildern (Standbilder oder Filme) ausmessen und die Gesichtsmerkmale digital verarbeiten und in Datenbanken speichern können (siehe: Suchmaschinen - Bilder digital erkennen). «Derzeit arbeitet die Software mit einer Erfolgsrate von 90 bis 95 Prozent bei ungefähr einem Fehler pro 100 Millionen Tests.», sagt ein Softwareentwickler.

Die Suchmaschinen wie Google oder soziale Netzwerke wie Facebook testen solche Anwendungen auf ihre Tauglichkeit im World Wide Web. Es besteht eigentlich kein Zweifel, dass diese Art von Bilderkennung in die Bildsuchfunktionen der Suchmaschinen und in in andere Anwendungen im Bereich der Social Media oder der Werbung integriert wird.

Die neu entwickelte Google-Brille zeigt in welche Richtung solche Entwicklungen gehen: Persönliche, in Profilen gesammelte Daten von ahnungslosen Passanten erscheinen auf dem Brillen-Display? Der «gläserne Mensch» macht einigen (noch?) Spass, anderen wieder gar nicht.

Folgen: Was für die Verbrechensbekämpfung einen wünschbaren Sinn ergibt, kann für die normalen Internetbenutzer auf eine unangenehmeweise zum Nachteil gereichen.

Wenn ein digitalisiertes Gesicht mit einem Namen versehen wird (also mit einer Person verknüpft wird), so können alle in den Datenbanken gespeicherten Gesichter mit der ursprünglichen Bild verglichen werden. Auf diese Weise wird es möglich, alle Bilder einer bestimmten Person auf dem Internet in einem Fotoalbum zu präsentieren (also etwa alle Partybilder einer Person, welche auf dem Internet letzten 5 Jahre veröffentlicht wurden usw.) . Dies ist der erste Schritt zu einem "digitalen Lebenslaufbericht" über eine bestimmte Person.

Insider sagen, dass nur ein kleiner Teil der von den Suchmaschinen gescannten Bilder öffentlich auf dem Internet verfügbar sein wird. Firmen können die Bilderkennungssoftware käuflich erwerben und diese für ihre eigenen Zwecke einsetzen.

Personen, welche im Internet Bilder von Personen veröffentlichen und diese mit den persönlichen Daten der abgebildeten Menschen versehen (im Bildernamen oder in dem das Bild umgebenden Text), müssen die möglichen Folgen ihrer Handlung bedenken. Die gut gemeinten Veröffentlichungen können den abgebildeten Personen noch Jahre später Nachteile bringen.
Bilder aus den Fotoalben im Internet zu löschen, heisst noch lange nicht, dass diese Bilder in den Datenbanken der Suchmaschinen oder ihrer privaten oder staatliche Anwendern gelöscht sind.
Die Webserver haben immer grössere Speicherkapazitäten

Die Forschung macht riesige Forschritte: Immer mehr, immer kleiner und immer schneller!

Der Speicherbedarf an Daten wird immer grösser und die Speichermöglichkeiten immer besser. Heute haben die Webserver (also jene Computer, welche die Daten aus dem Internet speichern und abrufbar machen) genügend Speicherkapazität, um Datenmaterial wie Webseiten über Jahre hinaus zu speichern.

Es ist bekannt, dass es Suchmaschinen gibt, welche (fast) alle gegenwärtig im Internet verfübaren Webseiten aufzeichen und speichern. Spätere Löschungen der Webseitenbetreiber werden nicht berücksichtigt. So kann man auch bei Google noch Seiten sehen, welche von den Betreibern schon längst gelöscht wurden. In den Archiven dieser Datenbanken sind auch Webseiten zu finden, welche vor 10 Jahren bereits gelöscht wurden.

Folgen:

Wer heute Daten im Internet veröffentlicht, muss davon ausgehen, dass diese Daten auch in 10 Jahre noch irgendwo verhanden sind. Auch Unangenehmes lässt sich so nach Jahren wieder in die Öffentlichkeit holen.

Soziale Netzwerke Gefahren

Verknüpfung von Personendaten: Keine Verjährung

Die Verknüpfung von Personendaten, welche im Internet gesammelt wurden ist schon heute möglich. Die heute übliche "Fotografierwut" u.a. mit Handycameras und das Veröffentlichen des Bildinformationen u.a. in frei zugänglichen Internet-Fotoalben ermöglicht den Datensammlern neue Wege, um noch umfangreichere Personenprofile oder Personendossiers zu erstellen. Da diese Veröffentlichung meistens freiwillig geschieht, ist rechtlich dagegen nichts einzuwenden. Die Datensammler können sich auf legale Informationen abstützen.

Folgen:

Die Daten verschiedener Personen (u.a. Bilder aus Fotoalben und Texten aus Blogs) können miteinander verküpft werden. Auf diese Weise lassen sich die Personenprofile mit den Daten von Personen aus den jeweiligen Bekanntenkreisen ergänzen.

Die Strafverfolgungsbehörden müssen nach einer gewissen Zeit Daten aus ihren Strafregistern löschen. Die privaten Datensammler kennen hier keine Verjährungsfrist. Eine "Jugendsünde" einer Person bleibt in den Datenbanken ohne Verjährungsfrist gespeichert, möglicherweise über viele Jahre oder gar Jahrzehnte hinaus.

Soziale Netzwerke Gefahren

Schutz vor unerwünschten Spidern (Suchrobotern)

Können sich Webmaster ihre Webseite vor unerwünschten Spidern schützen? Jein!

Die Datenbanken von Geldinstituten werden durch ausgeklügelte, Passwort geschützte Sicherheitssysteme geschützt. Der Webmaster einer privaten Website kann mit der Datei "robots.txt" jene unerwünschten Suchroboter abwehren, welche sich an die freiwillige Vereinbarung unter den Programmierern von Suchprogramme halten. .... Und es halten sich einige Suchroboter nicht an die Vereinbarung. Webmaster können diese Tatsache in ihrem Weblog jederzeit nachprüfen. Jene Roboter, welche nach Email-Adressen für einen Spam-Mailversand suchen, kümmern sich jedenfalls nicht um diese Vereinbarung.

Fiktion oder Wirklichkeit?
Stellen Sie sich vor, dass Sie sich im Jahre 2020 für einen Job bewerben werden.

Sie wundern sich, dass Sie gar keine Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Die Personalchefin der Firma, bei der Sie sich beworben haben, weiss schon (fast) alles über Sie. Die firmeneigenen Suchroboter haben von Ihnen ein Personenprofil erstellt, welches sich über die letzten 15 Jahre erstreckt.

Oder der schlimmere Fall ...
Die werden aufgefordert, Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Firma einzureichen und die Personalchefin weiss beim Bewerbungsgespräch mehr über Sie als sie zu erkennen gibt.

Sie erhalten später Ihre Unterlagen mit einem Begleitschreiben wieder zurück: " Wir bedauern .... ." Ob wohl Ihre Vergangenheit ein Grund für den ablehnenden Bescheid war? Nobody knows!?

Soziale Netzwerke Gefahren

Suchmaschinen mit Datensicherheit - Schutz von persönlichen Daten
Persönlichkeitsschutz-Kampagne «Netla - Meine Daten gehören mir!»
Cloud Computing - Externe Programme nutzen

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Die Wirklichkeit: Yasni - Die Personen-Suchmaschine

yasni ist eine Personensuchmaschine, die alle öffentlich verfügbaren Informationen und Suchergebnisse zu einem Namen auf nur einer Website anzeigt. Egal ob Texte, Bilder oder sonstige Daten, egal ob Medienberichte, Netzwerk-Profile oder Forenbeiträge.

Was verspricht yasni?

Sie finden einfach alles zu Ihnen selbst, Freunden, Bekannten, Kollegen, Nachbarn oder Geschäftspartnern. Neueinträge im Web zu ihrer Personen werden ihnen jede Woche per Email zugestellt.

Mit yasni zeigen Sie, was wirklich zu Ihnen gehört und was nicht. Sie bestimmen, was zu Ihrer Person angezeigt wird. So schützen Sie Ihren guten Ruf!

Weil yasni alle im Web verfügbaren Informationen berücksichtigt, muss niemand warten, bis sich Freunde, Kollegen, Bekannte oder Geschäftspartner eintragen. yasni findet das, was im Netz öffentlich findbar ist.

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Umfrage zu Haltung und Ausmass der Internetnutzung von Unternehmen zur Vorauswahl bei Personalentscheidungen

Die Ergebnisse einer dimap-Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMELV bei 500 Unternehmen in Deutschland bestätigen, was unter Fachleuten längst eine Gewissheit war:

Vor Personalentscheiden nutzt eine grosse Zahl von Unternehmen für die Suche nach Personendaten das Internet. Die Personalverantwortlichen verschiedener Unternehmen greifen immer häufiger auf die Profile von Bewerbern, welche diese Personen aufFacebook, StudiVz, MySpace usw. angelegt haben. Nirgendwo kommen die Personalverantwortlichen leichter zu Informationen über die Persönlichkeit der Stellenbewerberinnen und - bewerber. Partyfotos und Ferienfotos werden gern in die Analyse miteinbezogen, da sie viel Hintergründiges über die sich für die Arbeit bewerbenden Menschen preisgeben.

28% der befragten Unternehmen (28 Prozent) gaben an, dass sie bei der Auswahl von Bewerbern gezielt Informationen im Internet benutzen. 36% informieren sich auch über Sozialen Netzwerke. Grosse Unternehmungen nutzen das Internet bei Personalentscheiden häufiger als kleinere Betriebe. Fast 80 Prozent der Unternehmen nutzen das Internet bereits vor der Einladung zum Vorstellungsgespräch. Rund ein Viertel der Bewerbungen wird wegen Informationen aus dem Internet abgelehnt. Besonders schlecht bewerten die Personalverantwortlichen negative Aussagen über das Arbeitsumfeld und Aussagen, welche von den Bewerbungsunterlagen abweichen. Positiv bewertet werden Hobbies und soziales Engagement.

Quelle: Text Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Deutschland BMELV, August 2009

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Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IPI
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMELV
Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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