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Hochwasserschutz im Kanton Obwalden
Hochwasserschutzprojekt Sarneraatal
Meilensteine der Projektgeschichte
Ende Juni 2006
Abschluss der Arbeiten an einer Konzeptstudie mit 20 Hochwasserschutzvarianten. Drei Varianten werden in einer breit abgestützten Evaluation zur weiteren Bearbeitung auf Stufe Vorprojekt ausgewählt:
Variante 1
Tieferlegung / Verbreiterung (entspricht in etwa der Projektvariante "Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert")
Variante 2
Landenberg (umfasst Massnahmen an der Sarneraa sowie einen Hochwasserentlastungsstollen durch den Landenberg, später als "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West" bezeichnet)
Variante 3
Bergvariante Ost, zusammen mit der Untervariante 3PLUS mit zusätzlichen ökologischen Aufwertungsmassnahmen an der Sarneraa (entspricht in etwa der Projektvariante "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost")
27. April 2007
Aufgrund der Beurteilung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und unter Abwägung aller Aspekte geht die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa zwischen Seeauslauf und Wichelsee als Siegerin aus dem Variantenvergleich hervor. Sie erfüllt die Hochwasserschutzziele und weist das grösste Nutzen-Kostenverhältnis auf. Der Kantonsrat genehmigt per Beschluss die Realisierung der Variante "Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert". Gegen diesen Entscheid wird das Referendum ergriffen.
31. Mai 2007
Für die Regelung der Abflussverhältnisse des Sarnersees zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit im Sarneraatal verabschiedet der Kantonsrat per 31. Mai 2007 ein kantonales Gesetz. In diesem wird festgelegt, dass die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung der diesbezüglichen Wasserbaumassnahmen angesichts der überregionalen Bedeutung dem Kanton übertragen wird. Ausserdem wird der Kostenteiler zwischen dem Kanton und den vom Projekt betroffenen Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil festgesetzt.
25. November 2007
Das Stimmvolk genehmigt den Planungskredit für das Projekt "Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert". Die Projektierungsarbeiten werden aufgenommen und unter Hochdruck vorangetrieben.
Ende Juni 2009

Termingerecht liefert die vom Kanton Obwalden beauftragte Ingenieurgemeinschaft den Entwurf des Bauprojekts für die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa samt Kostenvoranschlag ab. Der eingereichte Kostenvoranschlag fällt dabei deutlich höher aus als die ursprünglich im Vorprojekt geschätzten Kosten.

Im Herbst 2009 bestimmt der Regierungsrat, dass die Variante "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West" bezüglich Realisierung und Kosten neu aufzubereiten ist.

10. November 2009

Von der Interessengemeinschaft (IG) Hochwasserschutz Sarnen wird ein Volksbegehren eingereicht, welches vom Regierungsrat die Planung des Stollenprojekts "Bergvariante Ost" bis zur Baureife fordert. Es soll damit auf den Planungsstand des Projekts "Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert" gemäss Kantonsratsbeschluss vom 27. April 2007 gebracht werden.

20. Mai 2010

Der Kantonsrat bewilligt den Objektkredit, um die Varianten "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost" und "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West" für den Variantenvergleich auf den gleichen Planungsstand wie die Variante "Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert" zu bringen. Er stellt diesen Objektkredit als Gegenvorschlag dem Volksbegehren (Initiative) für die Planung der Stollenvariante für den Hochwasserschutz Sarneraatal gegenüber.

26. September 2010

Die Initiative der IG Hochwasserschutz Sarnen wird vom Obwaldner Stimmvolk angenommen. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement erhält somit den Auftrag, die Projektvariante "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost" auf den gleichen Planungsstand zu bringen wie die bereits zum Entwurf Bauprojekt ausgearbeitete Projektvariante "Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert" und anschliessend die Bestvariante mittels Variantenvergleichs zu ermitteln. Der Initiativ-text verlangt ausserdem, dass die Kosten für den Hochwasserentlastungsstollen Ost mit einer funktionalen Ausschreibung im Totalunternehmerverfahren zu ermitteln sind. Die IG Hochwasserschutz Sarnen erhofft sich durch dieses Vorgehen Kosteneinsparungen.

5. Februar 2013

Die von der IG Hochwasserschutz Sarnen in ihrer Initiative geforderte Totalunternehmersubmission wird im Jahr 2012 durchgeführt. Die ARGE HWS Marti erhält mit Beschluss des Regierungsrats vom 5. Februar 2013 den Zuschlag unter den Vorbehalten des Variantenentscheids, der Projekt- und der Baukreditgenehmigung.

26. November 2013

Aus dem technischen Variantenvergleich durch schweizweit anerkannte, unabhängige Fachexperten geht die Projektvariante "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost" klar als Bestvariante hervor. Das BAFU beurteilt in seiner Stellungnahme die beiden geprüften Projektvarianten als grundsätzlich genehmigungsfähig.

16. Januar 2014

Unter Berücksichtigung des fachlichen Variantenvergleichs und der Stellungnahme des BAFU spricht sich der Regierungsrat für die Variante "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost" aus. Er unterbreitet dem Kantonsrat die Gesetzesvorlage zur Realisierung und Finanzierung dieser Projektvariante.

16. April 2014

Der Kantonsrat stimmt dem Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal zu. Somit gelangt die Vorlage am 28. September 2014 zur Abstimmung vor das Obwaldner Volk.

28. September 2014

Das Obwaldner Stimmvolk nimmt das Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal an der Urne mit einem Ja-Stimmenanteil von gut 82 Prozent an.

17. Mai 2016

Die Vernehmlassung des Bauprojekts "Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost" wird bei den kantonalen Ämtern und beim Bund im Jahr 2015 durchgeführt.

Das BAFU kommt in seiner Stellungnahme vom 17. Mai 2016 zum Schluss, dass bei der Ausarbeitung des Bauprojekts die gesellschaftlichen, die wirtschaftlichen und die Umweltaspekte bestmöglich berücksichtigt wurden.

17. November bis 16. Dezember 2016

Nach diversen Projektoptimierungen wird das Bau- und Auflageprojekt vorbereitet. Die öffentliche Auflage des Gesamtprojekts Hochwassersicherheit Sarneraatal findet vom 17. November bis 16. Dezember 2016 statt. Es gehen 29 Einsprachen ein.

19. September 2017

Im Zuge der 1. Etappe der Einsprachenbehandlung kann bei 17 Einsprachen eine gütliche Einigung erzielt werden. Auf eine Einsprache tritt der Regierungsrat aufgrund fehlender Legitimation nicht ein. Die Teilprojektgenehmigung für den Bau des Hochwasserentlastungsstollens wird durch den Regierungsrat am 19. September 2017 erteilt.

9. November 2017

Die Teilprojektgenehmigung wird rechtskräftig.

Der Bund erteilt die entsprechende Subventionsverfügung über einen Betrag von rund 75 Millionen Franken mit dem maximal möglichen Bundesbeitrag von 65 Prozent.

19. Februar 2018

Spatenstich
Die Arbeiten zur Erstellung des Hochwasserentlastungsstollens können beginnen.

Quelle: Text Kanton Obwalden, Bau- und Raumentwicklungsdepartement BRD, 19. Februar 2018
Hochwasserschutzprojekt Engelberger Aa Kanton Obwalden
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Hochwasserschutz im Kanton Obwalden
RAOnline Download
Quelle: Kanton Obwalden
Übersichtsplan Hochwassersicherheit Sarneraatal
PDF-File 6,4 MB
Publiziert: 2016

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Weitere Informationen
Schutz vor Hochwasser - Vernetzte Aufgabe
Hochwasser vom August 2005
Hochwasser vom August 2007
Auenlandschaften als Hochwasserschutz
Seeland (Schweiz): Juragewässerkorrektion
Präventiver Hochwasserschutz
Unwetter-Warnungen
Naturgefahren - Gefahrenschutz Warnungen
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