Kindersoldaten - Kinder in bewaffneten Konflikten |
Im Jahr 2000 verabschiedete die UNO ein fakultatives Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict (OPAC)). Es verbietet den Kriegseinsatz von Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Protokoll erlaubt es den Streitkräften allerdings weiterhin, Jugendliche für den freiwilligen Militärdienst ausserhalb bewaffneter Konflikte aufzunehmen, wenn sie älter als 15 Jahre sind.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sechs schwerwiegende Verstösse gegen die Kinderrechte in bewaffneten Konflikten identifiziert:
- die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten
- das Töten und das Verstümmeln von Kindern
- die sexuelle Gewalt gegen Kinder
- Angriffe gegen Schulen und Spitäler
- die Entführung von Kindern
- das Verhindern von humanitärer Hilfe
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