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Kanton Zürich Lehrpersonenmangel an der Volksschule 2022
macht besondere Anstrengungen nötig  
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Lehrpersonenmangel
Kanton Zürich: Lehrpersonenmangel an der Volksschule

Lehrpersonenmangel an der Volksschule macht besondere Anstrengungen nötig

Der anhaltend hohe Zuwachs bei den Schülerzahlen und ein genereller Fachkräftemangel führen zu einer angespannten Situation auf dem Stellenmarkt für Lehrpersonen. Die Bildungsdirektion rechnet für das kommende Schuljahr mit einem Lehrpersonenmangel auf allen Stufen der Volksschule und leitet eine Reihe von Massnahmen ein.

Die Situation auf dem Stellenmarkt für Lehrpersonen ist angespannt. Wie aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten war, sind die Schulen vom allgemeinen Fachkräftemangel besonders betroffen. Jahr für Jahr müssen zusätzliche Klassen gebildet werden. Im Schuljahr 2022/2023 dürften gemäss Prognose etwa 161’000 Kinder eine obligatorische Schule im Kanton Zürich besuchen. Das sind rund 2'500 Schülerinnen und Schüler mehr als im laufenden Schuljahr. Damit kann von einem Bedarf von etwa 100 zusätzlichen Schulklassen im Kanton ausgegangen werden. Allfällige Auswirkungen der aktuell hohen Fluchtbewegung aus der Ukraine sind noch nicht eingerechnet.

Diese Ausgangslage führt dazu, dass die Bildungsdirektion für das kommende Schuljahr einen Lehrpersonenmangel auf allen Stufen feststellt. Als kurzfristige Massnahme erhalten die Schulgemeinden die Möglichkeit, Lehrpersonen anzustellen, die nicht über die üblicherweise erforderliche Zulassung verfügen. Diese Anstellungen sind auf ein Jahr befristet. Die Schulgemeinden erhalten damit mehr Flexibilität bei der Besetzung von offenen Stellen.

Zudem wurden verschiedene Massnahmen mit einem mittel- bis langfristigen Horizont eingeleitet. Dazu gehört zum Beispiel die Weiterführung der Taskforce «Lehrpersonenmangel» mit Vertreterinnen und Vertretern der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH), des Volksschulamts und der Verbände aus dem schulischen Umfeld. Ebenso werden laufend weitere Ausbildungsplätze geschaffen. Der Kanton Zürich hat seinen Anteil an Studienplätzen an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in den vergangenen fünf Jahren um einen Drittel auf 166 Plätze ausgebaut. An der PHZH wird ein weiterer Ausbau der Anzahl Studienplätze angestrebt. Die Evaluation geeigneter zusätzlicher Flächen ist im Gang.

Auch mit den bestehenden Anstrengungen dürfte die Besetzung aller offenen Stellen anspruchsvoll bleiben. Die bewährten Massnahmen wie eine individuelle Erhöhung der Pensen, verlängerte Anstellungen über das Pensionsalter hinaus oder ein aktives Rekrutierungsmarketing von Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern sollen deshalb beibehalten werden.

Quelle: Text Kanton Zürich, Bildungsdirektion, 13. April 2022

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Perspektiven für Personen ohne Lehrdiplom

Von nahezu 18’000 Lehrpersonen an der Volksschule im Kanton Zürich sind seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 rund 530 Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom im Einsatz. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 7 des Lehrpersonalgesetzes (LPG). Dieser sieht vor, dass die Gemeinden Personen ohne Lehrdiplom befristet auf maximal ein Jahr einsetzen dürfen, wenn die Bildungsdirektion einen Mangel an Lehrpersonen feststellt.

Schulen und Lehrpersonen haben seit Beginn des Schuljahres viel investiert, damit Personen ohne Lehrdiplom den Einstieg in den Lehrberuf schaffen. Um die wachsende Zahl an Schülerinnen und Schülern auffangen zu können, werden zudem in den kommenden Jahren weitere Lehrpersonen benötigt. Deshalb will die Bildungsdirektion engagierten Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern eine nachhaltige Perspektive im Lehrberuf geben und ihnen die Aufnahme eines Studiums an der Pädagogischen Hochschule (PH) Zürich ermöglichen. Gleichzeitig soll die hohe Qualität der Ausbildung beibehalten werden.

Zulassungsbedingungen definiert

Die PH Zürich und die Bildungsdirektion haben definiert, unter welchen Bedingungen diesen Personen der Zugang zum Studium gewährt werden kann. Da der Abschluss zu einem schweizweit anerkannten Lehrdiplom führt, müssen einige Aufnahmekriterien erfüllt sein. Voraussetzung sind eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II, mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie ein Mindestalter von 30 Jahren. Erfüllen Personen ohne Lehrdiplom diese Bedingungen und haben sie im Schuljahr 2022/2023 eine Anstellung von mindestens 40 Prozent an der Volksschule im Kanton Zürich, erhalten sie Zugang zu einem durch die PH Zürich neu entwickelten Aufnahmeverfahren «sur dossier». Darin wird die Studierfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber festgestellt.

Verfügen Personen ohne Lehrdiplom über eine gymnasiale Matura, eine Fachmaturität Pädagogik oder einen Hochschulabschluss, können sie direkt ein Studium an der PH Zürich ergreifen. Erfüllen Personen ohne Lehrdiplom die Zulassungsbedingungen für das Aufnahmeverfahren «sur dossier» nicht, können sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren.
Personen ohne Lehrdiplom, die im laufenden Schuljahr mit einem Pensum von mindestens 40 Prozent unterrichten, wird ausserdem der üblicherweise erforderliche Nachweis des guten Leumunds und der gesundheitlichen Eignung aufgrund der bereits vorhandenen Anstellung erlassen. Ebenso gilt das ausserschulische Praktikum als erfüllt.

Ein Beitrag zur Bewältigung des Lehrpersonenmangels

Der aktuelle Mangel an Lehrpersonen lässt sich nur im Zusammenspiel mit allen Beteiligten bewältigen. Der Zugang zum Studium für Personen, die bereits heute an der Zürcher Volksschule unterrichten, ist ein weiterer Beitrag dazu. Das Studium an der PH Zürich ist für alle Schulstufen auch im Teilzeitmodell möglich. Nehmen Personen ohne Lehrdiplom ein Studium auf, können die Schulen sie zudem über das laufende Schuljahr hinaus weiterbeschäftigen.

Weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen für Personen ohne Lehrdiplom sind auf der Webseite phzh.ch/zulassung-personen-ohne-lehrdiplom verfügbar.

Quelle: Text Kanton Zürich, Bildungsdirektion, 17. November 2022

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