Der LCH hat bereits vor 16 Jahren einen Handweiser zu Sponsoring und Fundraising im öffentlichen Bildungswesen heraus gegeben als Reaktion auf das "Schulprojekt 21", das 1998 vom damaligen Zürcher Erziehungsdirektor initiiert und mit Bildungssponsoring finanziert wurde. Heute geht es um weit grössere Dimensionen beim Engagement privater Unternehmen im öffentlichen Bildungswesen. Auf Hochschulebene hat sich Bildungssponsoring bereits weitgehend etabliert und grosse Firmen und Banken investieren Hunderte von Millionen Franken. Ausreichende staatliche Finanzierung öffentlicher Schulen Auch an Mittelschulen und Volksschulen ist eine Zunahme von gesponserten Lern-und Weiterbildungsangeboten, Schulprojekten und Unterrichtsmaterialien durch Stiftungen und Unternehmen zu verzeichnen. Darunter befinden sich viele gute und innovative Schulprojekte, welche die wichtigsten Verhaltensregeln an öffentlichen Schulen respektieren. Es gibt aber auch problematische Beispiele, bei denen Unternehmen ihre Produkte in den Schulen platzieren wollen oder Lobbyorganisationen eine inhaltliche Einflussnahme im Unterricht beabsichtigen. Zudem steigt die Gefahr von einseitigen Abhängigkeiten und Ungleichheiten zwischen Schulen mit dem zunehmenden Einfluss privater Gelder im Bildungswesen. Eine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Volksschule und der Sekundarstufe II ist und bleibt daher eine gesetzliche Kernaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Bildungssponsoring an öffentlichen Schulen benötigt gemeinsamer arbeitete Verhaltensregeln Früher verteilten lokale Landwirte Äpfel aus Harassen und aus dampfenden Kesseln wurde Kakao ausgeschenkt. Heute wollen hochprofessionell arbeitende Branchenverbände und globale Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen in den Schulen platzieren. Stiftungen fördern jährlich mit beträchtlichen finanziellen Mitteln grosse Bildungsprojekte. Lobbyorganisationen bedienen Schulen zunehmend mit digitalem Unterrichtsmaterial. Dieses Bildungssponsoring ruft nach Verhaltensregeln und einer Charta mit gemeinsam geteilten Maximen. Daher hat der LCH dieses Thema erneut aufgegriffen und einen Leitfaden dazu erarbeitet, den er zusammen mit der Charta an den Swiss Education Days 2016 präsentiert. Schutz von Personendaten beider Nutzung von gesponserten Lernangeboten Die öffentlich finanzierte Bildung muss inhaltlich ausgewogen sein und ohne Beeinflussung stattfinden. Eltern brauchen die Gewissheit, dass ihre Kinder nicht einseitig beeinflusst oder mit Werbung eingedeckt werden. Besonders heikel ist das verdeckte "Bezahlen" von kostenlosen Angeboten u. a. durch das Nutzen von persönlichen Daten, die Schülerinnen und Schüler preisgeben, wenn sie kostenlose Angebote nutzen. Daher spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle bei gesponserten Lernangeboten und Schulprojekten. Abbaumassnahmen beider Bildung verstärken die Abhängigkeiten der Schulen Je mehr die Abbaumassnahmen öffentliche Schulen finanziell unter Druck setzen, desto eher sind Schulen in ihrer Not bereit, kostenlose oder stark vergünstigte Angebote, Dienstleistungen und Projektbeiträge zu nutzen. Der Preis dafür sind neben Gefahren bei der Sicherheit von sensiblen Daten auch die verdeckte und offene Werbung im Unterricht oder eine verstärkte Abhängigkeit der Schulen von privaten Förderpartnern. Dies kann die Chancenungleichheit zwischen den Schulen verstärken. Sowohl private Anbieter wie auch Schulen brauchen mehr Sicherheit für das Anbieten und Nutzen von Bildungssponsoring. Wenn Eltern gegen Schulen klagen oder Medien Intransparenz und Missstände aufdecken, führt dies zu einem Vertrauensverlust und zu Reputationsschäden sowohl bei der öffentlichen Bildung wie auch bei privaten Anbietern. Mit der Charta verpflichten sich global tätige Unternehmen beispielsweise, die Schulen im Zusammenhang mit Bildungssponsoring darauf hinzuweisen, global genutzte Vereinbarungen mit kantonalen Datenschutzregelungen abzugleichen. Sie verzichten auf Produktewerbung und respektieren die be.sondere Verantwortung der öffentlichen Schule gegenüber minderjährigen Schülerinnen und Schüler. So benötigen Eltern beispielsweise eine vorgängige Information, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen und verhindern wollen, dass ihrem Kind bestimmte kostenlose Nahrungsmittel in der Schule abgegeben werden. Die Charta beschreibt fünf zentrale Richtlinien und listet jeweils die kritischen Punkte auf. Gemeinsame Verantwortung für die öffentliche Schule übernehmen 18 zivilgesellschaftliche Organisationen, Stiftungen und Unternehmen, die sich der gemeinsam entwickelten Charta verpflichtet fühlen, gehören zu den Erstunterzeichnern. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Charta kann aber weiterhin in den kommenden Wochen und Monaten unterzeichnet werden. Dann wird das Logo der unterstützenden Organisation zu den Erstunterzeichnern hinzugefügt. Die Charta wird auf der Plattform des Vereins ProfilQ aufgeschaltet und nachgeführt: http://www.profilq.ch/initiative/ Angesichts von überkantonal und global auftretenden privaten Anbietern sind auch die Kantone gefordert, gemeinsame Vorstellungen zu Themen wie Transparenz, Datenschutz und Verhaltensregeln beim Sponsoring an Schulen zu entwickeln. Die rechtliche Situation muss im Interesse der Schulen und privaten Anbieter harmonisiert werden. Die laufenden Abbaumassnahmen in der Bildung müssen gestoppt werden, weil sie eine schleichende Entwicklung in Richtung private Finanzierung und Vermarktung der öffentlichen Schulen fördern. Links LEITFADEN CHARTA
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