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Juli 2016

Der Bundesrat will die Stellung der Landessprachen in der Schule stärken

Die Landessprachen sollen in der obligatorischen Schule in der ganzen Schweiz den ihnen gebührenden Platz erhalten. Der Bundesrat stellt drei Varianten zur Diskussion, wie eine Harmonisierung des Sprachenunterrichts unterstützt werden könnte, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Oktober 2016.

Mit einer Ergänzung von Artikel 15 des Sprachengesetzes soll die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule unterstützt werden. Das Ziel einer Revision ist die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht festzulegen. Gleichzeitig soll die Revision den kantonalen Kompetenzen in Unterrichtsfragen sowie den sprachregionalen Unterschieden Rechnung tragen.

Dazu stellt der Bundesrat drei Varianten zur Diskussion:

- Variante 1 folgt dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (14.459). Sie ist auf die Primarstufe beschränkt und legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache bis spätestens ab dem 5. Primarschuljahr beginnen muss (7. Schuljahr gemäss HarmoS-Zählung)

- Variante 2 verankert die Lösung des HarmoS-Konkordats auf Gesetzesstufe. Sie legt fest, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr, die zweite Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden muss. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere Sprache ist Englisch.

- Variante 3 bezweckt die formelle Sicherung der Stellung der zweiten Landessprache. Sie legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf der Primarschulstufe beginnen und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.

Von den drei Varianten bevorzugt der Bundesrat die dritte. Er startet die Vernehmlassung, weil in einzelnen Kantonen der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule ab dem Schuljahr 2017/18 in Frage gestellt ist. Die Vernehmlassung dient dazu, verschiedene Lösungsvarianten rechtzeitig zur Diskussion zu stellen. Der Bundesrat wird nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse mit den Kantonen (via EDK) das weitere Vorgehen beurteilen. Er würde es nach wie vor begrüssen, wenn die Kantone unter einander eine gemeinsame Lösung finden. Sollten alle Kantone ihre 2004 beschlossene Sprachenstrategie umsetzen, wäre eine Änderung des Sprachengesetzes nicht notwendig.

Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Die Bundesverfassung bringt dies mit einem umfassenden sprachpolitischen Auftrag an Bund und Kantone zum Ausdruck. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, für die Erhaltung und Förderung der Landessprachen und für die Stärkung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften einzutreten. Damit die Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz gewährleistet bleiben, verpflichtet die Bildungsverfassung seit 2006 die Kantone, das Schulwesen zu harmonisieren. Wenn die Kantone sich nicht einigen können, so hat der Bund die subsidiäre Kompetenz zu handeln.

Mit der Sprachenstrategie von 2004 haben die Kantone eine Harmonisierungslösung verabschiedet, die später in das HarmoS-Konkordat Eingang gefunden hat. Sie ist für alle Beitrittskantone verbindlich und zeigt mittelbar auch für die Nicht-Beitrittskantone Wirkung. In einzelnen Kantonen wurde das Sprachenkonzept nicht oder nur teilweise umgesetzt. In anderen Kantonen gibt es Bestrebungen, den erreichten Harmonisierungsstand rückgängig zu machen. Dies würde zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass staats- und bildungspolitische Gründe harmonisierte Vorgaben zum Unterricht der Landessprachen erfordern, wenn die Kantone sich nicht einigen können.

Quelle: Text Eidgenössisches Departement des Innern EDI, 6. Juli 2016
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