Schule und Bildung
Rechtschreibreform
Reform der deutschen Sprache
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Rechtschreibreform der deutschen Sprache
Deutsche Rechtschreibung ab 1. August 2005
Bildungsforschung u. Bildungsreformen
Schweiz: Deutsche Rechtschreibung verbindlich ab 1. August 2005
Informationen zuhanden der Lehrerinnen und Lehrer

Die Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein lernen seit 1998 die Rechtschreibung nach neuen Regeln. Der behördliche Entscheid für die Reform war 1996 gefällt worden.

Auf Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) und mit Einverständnis der EDK wurde Ende 2004 ein neues Fachgremium eingesetzt. Der Rat für deutsche Rechtschreibung soll künftig die Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs beobachten, und er soll auf dieser Basis Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes erarbeiten.
Die neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung, wie sie 1996 beschlossen und 2004 leicht modifiziert worden sind, werden ab 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an Schulen sein. Das heisst, veraltete Schreibweisen werden von den Lehrerinnen und Lehrern als Fehler angestrichen.

Davon ausgenommen sind drei Bereiche (Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende), für welche der Rat für deutsche Rechtschreibung baldige änderungsvorschläge angekündigt hat; deshalb werden dort weiterhin Abweichungen angestrichen aber nicht als Fehler gewertet.

Die EDK hat - in Absprache mit der Schweizer Delegation im Rat für deutsche Rechtschreibung - Ende Juni die kantonalen Erziehungsdepartemente darüber informiert, um den Kantonen eine geeignete Information ihrer Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres zu ermöglichen.

Hintergrund-Informationen: Reform der Deutschen Rechtschreibung
Die Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein lernen seit 1998 die Rechtschreibung nach neuen Regeln. Der politische Entscheid für die Reform wurde 1996 gefällt. Ab 1. August 2005 werden die neuen Regeln für Schule und öffentliche Verwaltung verbindlich gelten.
Hintergrund
» Am 1. Juli 1996 unterzeichneten in Wien Regierungsvertreter aus Deutschland, Österreich, aus der Schweiz1 und Liechtenstein eine zwischenstaatliche Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Die Erklärung wurde auch von Belgien, Italien, Rumänien und Ungarn mitunterzeichnet; in diesen Ländern ist Deutsch eine Minderheitensprache.
Worauf bezieht sich die Erklärung?
» Die Erklärung von 1996 bezieht sich auf die amtliche Rechtschreibung: sie betrifft Schulen und öffentliche Verwaltung. Für die Bürgerinnen und Bürger ihrerseits besteht keine Verpflichtung zur Anwendung der Rechtschreibreform.
Wie schreibt man?
» Das neue Regelwerk insgesamt basiert auf umfassenden Arbeiten von Fachleuten und auf der Beurteilung in einer zwischenstaatlichen Fach-Kommission, in der auch die Schweiz vertreten ist. Entscheide zum Regelwerk selber (wie schreibt man...?) sind nicht politische Entscheide, sondern Expertenentscheide.
Zeitrahmen
» Die Umsetzung der Rechtschreibreform begann per 1. August 1998. Der übergangszeitraum für die Rechtschreibreform dauert bis am 31. Juli 2005; bis dahin existieren die herkömmliche und die neue Rechtschreibung nebeneinander. Ab 1. August 2005 wird die Reform in Schule und öffentlicher Verwaltung verbindlich gelten. Auch die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Juni 2004 diesen Zeitplan explizit bestätigt.
Situation heute
» Damit lernen seit 1998 Millionen von Schülerinnen und Schülern in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein die Rechtschreibung der deutschen Sprache nach neuen Regeln. Die Kinder wachsen mit diesen neuen Formen auf: für sie stellt die Veränderung kein Problem dar. In allen Ländern haben die Lehrmittelverlage auf diese Rechtschreibung umgestellt. In der Schweiz spricht sich der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) für die Reform aus.
Vorschlag der KMK

Die Einführung der Rechtschreibreform wird per 31. Juli 2005 abgeschlossen sein. Auf Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) soll nach Abschluss der Reform ein neues Fachgremium eingesetzt werden: ein Rat für deutsche Rechtschreibung. Das Fachgremium soll künftig die Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs beobachten und es soll auf dieser Basis Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes erarbeiten. Der Rat für Rechtschreibung wird die bisher tätige Zwischenstaatliche Kommission für die neue deutsche Rechtschreibung ablösen.

Zustimmung der EDK

Die Plenarversammlung der EDK hat sich am 29. Oktober 2004 an ihrer Jahreskonferenz mit der Einrichtung eines Rates für deutsche Rechtschreibung einverstanden erklärt.

Schweizer Delegation

Die Schweizer Vertretung sieht wie folgt aus:

Prof. Dr. Horst Sitta, Fachwissenschaft, nominiert von der EDK
Prof. Dr. Peter Gallmann, Fachwissenschaft, nominiert von der EDK
Prof. Dr. Thomas Lindauer, Fachdidaktik, nominiert von der Schweizerischen Konferenz der Pädagogischen Hochschulen
Max A. Müller, Lehrerorganisationen, nominiert vom LCH (Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer)
Dr. Werner Hauck, öffentliche Verwaltung, nominiert von der Bundeskanzlei
Peter Feller, Schulbuchverlage, nominiert von der ILZ (Interkantonalen Lehrmittelzentrale)
Stephan Dové, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, nominiert vom Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverband
Dr. Monique R. Siegel, Autoren, nominiert vom PEN-Zentrum Schweiz
Dr. Roman Looser, Verein Schweizerischer Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer VSDL
Rat für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist am 17. Dezember 2004 in Mannheim zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Mehr Informationen dazu finden Sie in einer Pressemitteilung des Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 17. Dezember 2004. Die Arbeit dieses Rates findet auf einer fachlichen Ebene statt (keine politischen Vertretungen).

Verbindlichkeit ab 1. August 2005

Die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) hielt an ihrer Plenarsitzung vom 3. Juni 2005 nochmals fest, dass die Übergangsfrist für die neue deutsche Rechtschreibung wie beschlossen am 31. Juli 2005 endet. Österreich und die Schweiz schliessen sich dieser Haltung an. Der Regeltext für die deutsche Rechtschreibung, wie er 1996 beschlossen und 2004 leicht modifiziert worden ist, ist ab 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an Schulen.

Fortsetzung der Korrekturtoleranz in drei Bereichen

Ausgenommen sind jene Bereiche, für welche der Rat für deutsche Rechtschreibung bereits änderungsvorschläge angekündigt hat. In diesen Bereichen soll für die Lehrerinnen und Lehrer bis auf Weiteres die bisherige Praxis (markieren, aber nicht als Fehler werten) fortgeführt werden:

Bereich B (Getrennt- und Zusammenschreibung)
Bereich E (Zeichensetzung)
Bereich F (Worttrennung am Zeilenende) sowie im Überschneidungsbereich Getrennt- und Zusammenschreibung und Gross- und Kleinschreibung. Für diese Bereiche wird die Übergangsfrist verlängert bis allfällige Änderungsvorschläge des Rates für deutsche Rechtschreibung vorliegen und genehmigt sind.

Die EDK hat die kantonalen Erziehungsdepartemente am 30. Juni 2005 entsprechend informiert.

Quelle: Text EDK Schweiz, August 2005
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Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK
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Schweiz: Deutsche Rechtschreibung verbindlich ab 1. August 2005
Informationen zuhanden der Lehrerinnen und Lehrer

Die Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein lernen seit 1998 die Rechtschreibung nach neuen Regeln. Der behördliche Entscheid für die Reform war 1996 gefällt worden.

Auf Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) und mit Einverständnis der EDK wurde Ende 2004 ein neues Fachgremium eingesetzt. Der Rat für deutsche Rechtschreibung soll künftig die Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs beobachten, und er soll auf dieser Basis Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes erarbeiten.
Die neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung, wie sie 1996 beschlossen und 2004 leicht modifiziert worden sind, werden ab 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an Schulen sein. Das heisst, veraltete Schreibweisen werden von den Lehrerinnen und Lehrern als Fehler angestrichen.

Davon ausgenommen sind drei Bereiche (Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende), für welche der Rat für deutsche Rechtschreibung baldige änderungsvorschläge angekündigt hat; deshalb werden dort weiterhin Abweichungen angestrichen aber nicht als Fehler gewertet.

Die EDK hat - in Absprache mit der Schweizer Delegation im Rat für deutsche Rechtschreibung - Ende Juni die kantonalen Erziehungsdepartemente darüber informiert, um den Kantonen eine geeignete Information ihrer Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres zu ermöglichen.
Hintergrund-Informationen: Reform der Deutschen Rechtschreibung
Die Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein lernen seit 1998 die Rechtschreibung nach neuen Regeln. Der politische Entscheid für die Reform wurde 1996 gefällt. Ab 1. August 2005 werden die neuen Regeln für Schule und öffentliche Verwaltung verbindlich gelten.
Hintergrund
» Am 1. Juli 1996 unterzeichneten in Wien Regierungsvertreter aus Deutschland, Österreich, aus der Schweiz1 und Liechtenstein eine zwischenstaatliche Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Die Erklärung wurde auch von Belgien, Italien, Rumänien und Ungarn mitunterzeichnet; in diesen Ländern ist Deutsch eine Minderheitensprache.
Worauf bezieht sich die Erklärung?
» Die Erklärung von 1996 bezieht sich auf die amtliche Rechtschreibung: sie betrifft Schulen und öffentliche Verwaltung. Für die Bürgerinnen und Bürger ihrerseits besteht keine Verpflichtung zur Anwendung der Rechtschreibreform.
Wie schreibt man?
» Das neue Regelwerk insgesamt basiert auf umfassenden Arbeiten von Fachleuten und auf der Beurteilung in einer zwischenstaatlichen Fach-Kommission, in der auch die Schweiz vertreten ist. Entscheide zum Regelwerk selber (wie schreibt man...?) sind nicht politische Entscheide, sondern Expertenentscheide.
Zeitrahmen
» Die Umsetzung der Rechtschreibreform begann per 1. August 1998. Der übergangszeitraum für die Rechtschreibreform dauert bis am 31. Juli 2005; bis dahin existieren die herkömmliche und die neue Rechtschreibung nebeneinander. Ab 1. August 2005 wird die Reform in Schule und öffentlicher Verwaltung verbindlich gelten. Auch die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Juni 2004 diesen Zeitplan explizit bestätigt.
Situation heute
» Damit lernen seit 1998 Millionen von Schülerinnen und Schülern in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein die Rechtschreibung der deutschen Sprache nach neuen Regeln. Die Kinder wachsen mit diesen neuen Formen auf: für sie stellt die Veränderung kein Problem dar. In allen Ländern haben die Lehrmittelverlage auf diese Rechtschreibung umgestellt. In der Schweiz spricht sich der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) für die Reform aus.
Vorschlag der KMK

Die Einführung der Rechtschreibreform wird per 31. Juli 2005 abgeschlossen sein. Auf Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) soll nach Abschluss der Reform ein neues Fachgremium eingesetzt werden: ein Rat für deutsche Rechtschreibung. Das Fachgremium soll künftig die Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs beobachten und es soll auf dieser Basis Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes erarbeiten. Der Rat für Rechtschreibung wird die bisher tätige Zwischenstaatliche Kommission für die neue deutsche Rechtschreibung ablösen.

Zustimmung der EDK

Die Plenarversammlung der EDK hat sich am 29. Oktober 2004 an ihrer Jahreskonferenz mit der Einrichtung eines Rates für deutsche Rechtschreibung einverstanden erklärt.

Schweizer Delegation

Die Schweizer Vertretung sieht wie folgt aus:

Prof. Dr. Horst Sitta, Fachwissenschaft, nominiert von der EDK
Prof. Dr. Peter Gallmann, Fachwissenschaft, nominiert von der EDK
Prof. Dr. Thomas Lindauer, Fachdidaktik, nominiert von der Schweizerischen Konferenz der Pädagogischen Hochschulen
Max A. Müller, Lehrerorganisationen, nominiert vom LCH (Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer)
Dr. Werner Hauck, öffentliche Verwaltung, nominiert von der Bundeskanzlei
Peter Feller, Schulbuchverlage, nominiert von der ILZ (Interkantonalen Lehrmittelzentrale)
Stephan Dové, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, nominiert vom Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverband
Dr. Monique R. Siegel, Autoren, nominiert vom PEN-Zentrum Schweiz
Dr. Roman Looser, Verein Schweizerischer Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer VSDL
Rat für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist am 17. Dezember 2004 in Mannheim zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Mehr Informationen dazu finden Sie in einer Pressemitteilung des Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 17. Dezember 2004 (zugänglich unter http://www.kmk.org > Aktuelles > Pressemitteilungen 2004). Die Arbeit dieses Rates findet auf einer fachlichen Ebene statt (keine politischen Vertretungen).

Verbindlichkeit ab 1. August 2005

Die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) hielt an ihrer Plenarsitzung vom 3. Juni 2005 nochmals fest, dass die Übergangsfrist für die neue deutsche Rechtschreibung wie beschlossen am 31. Juli 2005 endet. Österreich und die Schweiz schliessen sich dieser Haltung an. Der Regeltext für die deutsche Rechtschreibung, wie er 1996 beschlossen und 2004 leicht modifiziert worden ist, ist ab 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an Schulen.

Fortsetzung der Korrekturtoleranz in drei Bereichen

Ausgenommen sind jene Bereiche, für welche der Rat für deutsche Rechtschreibung bereits änderungsvorschläge angekündigt hat. In diesen Bereichen soll für die Lehrerinnen und Lehrer bis auf Weiteres die bisherige Praxis (markieren, aber nicht als Fehler werten) fortgeführt werden:

Bereich B (Getrennt- und Zusammenschreibung)
Bereich E (Zeichensetzung)
Bereich F (Worttrennung am Zeilenende) sowie im Überschneidungsbereich Getrennt- und Zusammenschreibung und Gross- und Kleinschreibung. Für diese Bereiche wird die Übergangsfrist verlängert bis allfällige Änderungsvorschläge des Rates für deutsche Rechtschreibung vorliegen und genehmigt sind.

Die EDK hat die kantonalen Erziehungsdepartemente am 30. Juni 2005 entsprechend informiert.

Quelle: Text EDK Schweiz, August 2005
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