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Der Bologna-Prozess im nächsten Jahrzehnt

Die Bildungsministerinnen und -minister aus 46 Ländern haben sich vom 27. bis zum 29. April 2009 zur fünften Bologna-Nachfolgekonferenz in Leuven und Louvain-la-Neuve getroffen. Sie haben die Fortschritte des Bologna-Prozesses gewürdigt und langfristige Ziele für das nächste Jahrzehnt definiert. Die Schweizer Delegation wurde von Bundesrat Pascal Couchepin geleitet.

Vor zehn Jahren haben 29 europäische Länder, unter ihnen auch die Schweiz, die Bologna-Deklaration unterzeichnet. Sie haben darin ihre Absicht bekundet, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit des Bildungsstandorts Europa zu stärken. Seither treffen sich die zuständigen Bildungsministerinnen und -minister alle zwei Jahre zu einer Nachfolgekonferenz. Dieses Jahr fand die Konferenz vom 27. bis zum 29. April 2009 in Leuven und Louvain-la-Neuve statt. Sie wurde von den drei Benelux-Ländern Belgien, Niederlande und Luxemburg gemeinsam organisiert. Die Schweiz wurde dabei von einer Delegation unter der Leitung von Bundesrat Pascal Couchepin vertreten. Zur Delegation gehörten ferner namentlich auch Antonio Loprieno, Präsident der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, sowie Andrea Blättler als Vertreterin der Schweizer Studierendenschaften.

Der Bologna-Prozess, an dem sich mittlerweile bereits 46 europäische Länder beteiligen, hat zu einer tief greifenden Veränderung der europäischen Hochschullandschaft geführt. In ihrem Communiqué haben die Ministerinnen und Minister die Fortschritte gewürdigt, die in der vergangenen Dekade erzielt worden sind. Sie sind dennoch zum Schluss gekommen, dass auch nach dem Jahr 2010 eine enge Zusammenarbeit und ein grosses Engagement erforderlich sein werden, damit die Ziele des Bologna-Prozesses vollständig verwirklicht werden können.

In diesem Sinn haben die Ministerinnen und Minister die Schwerpunkte bis zum Jahr 2020 definiert. Diese zielen in erster Linie auf eine Verbesserung und vollständige Umsetzung von bereits beschlossenen Massnahmen. Angestrebt wird unter anderem die stärkere Förderung der Mobilität von Studierenden, Doktoranden und Dozierenden, die Verbesserung der Chancengleichheit, die Erarbeitung und Implementierung der nationalen Qualifikationsrahmen bis 2012, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie eine weitere öffnung des Bologna-Raums gegenüber der restlichen Welt.

Die gegenwärtige Organisationsstruktur des Bologna-Prozesses, die sich durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, der Wissenschaftsgemeinschaft, den Studierenden und weiteren Akteuren auszeichnet, wird von den Bildungsministerinnen und -ministern als zweckmässig erachtet und soll weiterbestehen.

Neu wird der Vorsitz des Bologna-Prozesses jeweils von dem Land, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat, sowie einem Nicht-EU-Mitgliedsland gemeinsam wahrgenommen Die Ergebnisse der Ministerkonferenz entsprechen der Position der Schweiz.

Bei der Umsetzung der Bologna-Reformen legt die Schweiz bereits in der laufenden Periode 2008-2011 den Schwerpunkt auf eine Weiterführung und Konsolidierung der Reformschritte. In diesem Sinn soll die konkrete Umsetzung an den Schweizer Hochschulen auch im Lichte der angestrebten Ziele analysiert werden, damit allenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen werden können.

Quelle: Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) Schweiz, April 2009

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Entwicklung der Studierenden bis 2016 «Bologna»: Europäischer Hochschulraum
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