Hochschulreform
in Europa: «Bologna»-Reform
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Bologna-Reform |
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Bologna-Reform |
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Der
Bologna-Prozess im nächsten Jahrzehnt |
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Die
Bildungsministerinnen und -minister aus 46 Ländern haben sich vom
27. bis zum 29. April 2009 zur fünften Bologna-Nachfolgekonferenz
in Leuven und Louvain-la-Neuve getroffen. Sie haben die Fortschritte des
Bologna-Prozesses gewürdigt und langfristige Ziele für das nächste
Jahrzehnt definiert. Die Schweizer Delegation wurde von Bundesrat Pascal
Couchepin geleitet.
Vor
zehn Jahren haben 29 europäische Länder, unter ihnen auch die
Schweiz, die Bologna-Deklaration unterzeichnet. Sie haben darin ihre Absicht
bekundet, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum
zu schaffen und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit des Bildungsstandorts
Europa zu stärken. Seither treffen sich die zuständigen Bildungsministerinnen
und -minister alle zwei Jahre zu einer Nachfolgekonferenz.
Dieses
Jahr fand die Konferenz vom 27. bis zum 29. April 2009 in Leuven und Louvain-la-Neuve
statt. Sie wurde von den drei Benelux-Ländern Belgien, Niederlande
und Luxemburg gemeinsam organisiert. Die Schweiz wurde dabei von einer
Delegation unter der Leitung von Bundesrat Pascal Couchepin vertreten.
Zur Delegation gehörten ferner namentlich auch Antonio Loprieno, Präsident
der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, sowie Andrea Blättler
als Vertreterin der Schweizer Studierendenschaften. |
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Der
Bologna-Prozess, an dem sich mittlerweile bereits 46 europäische Länder
beteiligen, hat zu einer tief greifenden Veränderung der europäischen
Hochschullandschaft geführt. In ihrem Communiqué haben die
Ministerinnen und Minister die Fortschritte gewürdigt, die in der
vergangenen Dekade erzielt worden sind. Sie sind dennoch zum Schluss gekommen,
dass auch nach dem Jahr 2010 eine enge Zusammenarbeit und ein grosses Engagement
erforderlich sein werden, damit die Ziele des Bologna-Prozesses vollständig
verwirklicht werden können.
In
diesem Sinn haben die Ministerinnen und Minister die Schwerpunkte bis zum
Jahr 2020 definiert. Diese zielen in erster Linie auf eine Verbesserung
und
vollständige Umsetzung von bereits beschlossenen Massnahmen. Angestrebt
wird unter anderem die stärkere Förderung der Mobilität
von Studierenden, Doktoranden und Dozierenden, die Verbesserung der Chancengleichheit,
die Erarbeitung und Implementierung der nationalen Qualifikationsrahmen
bis 2012, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen
und Absolventen sowie eine weitere öffnung des Bologna-Raums gegenüber
der restlichen Welt.
Die
gegenwärtige Organisationsstruktur des Bologna-Prozesses, die sich
durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, der Wissenschaftsgemeinschaft,
den Studierenden und weiteren Akteuren auszeichnet, wird von den Bildungsministerinnen
und -ministern als zweckmässig erachtet und soll weiterbestehen.
Neu
wird der Vorsitz des Bologna-Prozesses jeweils von dem Land, das die EU-Ratspräsidentschaft
innehat, sowie einem Nicht-EU-Mitgliedsland gemeinsam wahrgenommen
Die
Ergebnisse der Ministerkonferenz entsprechen der Position der Schweiz.
Bei der Umsetzung der Bologna-Reformen legt die Schweiz bereits in der
laufenden Periode 2008-2011 den Schwerpunkt auf eine Weiterführung
und Konsolidierung der Reformschritte. In diesem Sinn soll die konkrete
Umsetzung an den Schweizer Hochschulen auch im Lichte der angestrebten
Ziele analysiert werden, damit allenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen
werden können.
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Quelle:
Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) Schweiz, April 2009 |
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