Erziehungsdirektoren-Konferenz
EDK |
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Harmonisierung
der obligatorischen Schule (HarmoS) |
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Schulreformen Schweiz HarmoS |
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Bildung Schweiz |
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HarmoS
tritt am 1. August 2009 in Kraft |
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Das
HarmoS-Konkordat tritt am 1. August 2009 in Kraft. Die Beitrittskantone
setzen die Inhalte des Konkordats bis spätestens auf Beginn des
Schuljahres 2015/2016 um. Nach Ablauf dieser Frist wird die EDK eine
Beurteilung vornehmen, inwieweit das Ziel "Harmonisierung der obligatorischen
Schule Schweiz" erreicht ist. |
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Der
Vorstand der EDK hat an seiner ordentlichen Sitzung vom 7. Mai 2009 beschlossen,
dass das HarmoS-Konkordat auf den 1. August 2009 in Kraft treten soll.
Das Konkordat gilt ab dann für diejenigen Kantone, welche beigetreten
sind. In der Reihenfolge ihres Beitritts sind das bisher SH, GL, VD, JU,
NE, VS, SG, ZH, GE und TI. Ab dem 1. August 2009 beginnt eine sechsjährige
übergangsfrist zu laufen. Die Beitrittskantone haben diejenigen Inhalte
des Konkordats, welche sie noch nicht erfüllen, auf Beginn des Schuljahres
2015/2016 umzusetzen. Diese gleiche Frist gilt auch für Kantone, die
dem Konkordat nach dem 1. August 2009 beitreten werden.
Was
ändert mit HarmoS? |
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Mit
einem Beitritt verpflichten sich die Kantone dazu, wichtige Strukturen
und Ziele der obligatorischen Schule zu vereinheitlichen. Sie lösen
damit einen Verfassungsauftrag ein, der ihnen das Schweizer Stimmvolk und
alle Stände im Mai 2006 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 86% gegeben
hat.
Das Konkordat beruht auf einem breiten Konsens und vereinheitlicht diejenigen
Schulstrukturen, die bereits heute in einer Mehrheit der kantonalen Schulsysteme
Anwendung finden. Was HarmoS bei den Strukturen ändert, muss deshalb
vor dem Hintergrund des jeweiligen Kantons gesehen werden (siehe Was
ändert HarmoS?).
Für alle Beitrittskantone neu ist dagegen die übernahme von nationalen
Bildungszielen (Bildungsstandards) und sprachregionalen Lehrplänen.
Diese Instrumente werden momentan entwickelt. Nach Inkrafttreten des Konkordats
soll noch vor Ende Jahr ein Konsultationsprozess zu den nationalen Bildungsstandards
bei den schulischen Partnern eingeleitet werden.
Weiter enthält HarmoS einige sehr subsidiäre Vereinbarungen zur
Organisation des Schultages. Blockzeiten und Tagesstrukturen entlasten
die Familien, ohne ihnen etwas wegzunehmen
Alle
Kantone positionieren sich |
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Alle
Kantone sollen sich zur jetzt vorliegenden Vorlage des HarmoS-Konkordats
äussern. Das gehört zu den demokratischen Spielregeln in einem
Vertragsprozess zwischen den Kantonen. Es gibt keine Gründe, diesen
Prozess jetzt zu unterbrechen oder die Vorlage zu verändern.
Nach
Ablauf der HarmoS-Frist, also auf Beginn des Schuljahres 2015/2016, wird
die EDK zu beurteilen haben: wo stehen wir jetzt mit der Harmonisierung?
Erfüllen wir die Vorgaben der Bundesverfassung? Wo besteht noch Handlungsbedarf?
Und wie kann dieser eingelöst werden? Diese Beurteilung wird auch
die Nicht-Beitrittskantone einbeziehen. Dabei wird zu berücksichtigen
sein, dass auch Kantone, welche das Konkordat abgelehnt haben, bei den
Strukturen HarmoS-kompatibel sind (z.B. der Kanton TG) oder bereit sind,
mit den neuen sprachregionalen Lehrplänen zu arbeiten. Für diese
Kantone bedeutet allerdings der Nicht-Beitritt, dass sie bei allfälligen
Veränderungen des Konkordates nicht mitbestimmen können. Ebenso
werden nur die Beitrittskantone über künftige Veränderungen
der Bildungsstandards Schulsprache, Fremdsprachen, Naturwissenschaften
und Mathematik beschliessen oder Bildungsstandards für weitere Fachbereiche
erlassen können.
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Quelle:
Text EDK, Mai 2009 |
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