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HarmoS tritt am 1. August 2009 in Kraft
Das HarmoS-Konkordat tritt am 1. August 2009 in Kraft. Die Beitrittskantone setzen die Inhalte des Konkordats bis spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 um. Nach Ablauf dieser Frist wird die EDK eine Beurteilung vornehmen, inwieweit das Ziel "Harmonisierung der obligatorischen Schule Schweiz" erreicht ist.

Der Vorstand der EDK hat an seiner ordentlichen Sitzung vom 7. Mai 2009 beschlossen, dass das HarmoS-Konkordat auf den 1. August 2009 in Kraft treten soll. Das Konkordat gilt ab dann für diejenigen Kantone, welche beigetreten sind. In der Reihenfolge ihres Beitritts sind das bisher SH, GL, VD, JU, NE, VS, SG, ZH, GE und TI. Ab dem 1. August 2009 beginnt eine sechsjährige übergangsfrist zu laufen. Die Beitrittskantone haben diejenigen Inhalte des Konkordats, welche sie noch nicht erfüllen, auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 umzusetzen. Diese gleiche Frist gilt auch für Kantone, die dem Konkordat nach dem 1. August 2009 beitreten werden.

Was ändert mit HarmoS?

Mit einem Beitritt verpflichten sich die Kantone dazu, wichtige Strukturen und Ziele der obligatorischen Schule zu vereinheitlichen. Sie lösen damit einen Verfassungsauftrag ein, der ihnen das Schweizer Stimmvolk und alle Stände im Mai 2006 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 86% gegeben hat.

Das Konkordat beruht auf einem breiten Konsens und vereinheitlicht diejenigen Schulstrukturen, die bereits heute in einer Mehrheit der kantonalen Schulsysteme Anwendung finden. Was HarmoS bei den Strukturen ändert, muss deshalb vor dem Hintergrund des jeweiligen Kantons gesehen werden (siehe Was ändert HarmoS?).

Für alle Beitrittskantone neu ist dagegen die übernahme von nationalen Bildungszielen (Bildungsstandards) und sprachregionalen Lehrplänen. Diese Instrumente werden momentan entwickelt. Nach Inkrafttreten des Konkordats soll noch vor Ende Jahr ein Konsultationsprozess zu den nationalen Bildungsstandards bei den schulischen Partnern eingeleitet werden.

Weiter enthält HarmoS einige sehr subsidiäre Vereinbarungen zur Organisation des Schultages. Blockzeiten und Tagesstrukturen entlasten die Familien, ohne ihnen etwas wegzunehmen

Alle Kantone positionieren sich

Alle Kantone sollen sich zur jetzt vorliegenden Vorlage des HarmoS-Konkordats äussern. Das gehört zu den demokratischen Spielregeln in einem Vertragsprozess zwischen den Kantonen. Es gibt keine Gründe, diesen Prozess jetzt zu unterbrechen oder die Vorlage zu verändern.

Nach Ablauf der HarmoS-Frist, also auf Beginn des Schuljahres 2015/2016, wird die EDK zu beurteilen haben: wo stehen wir jetzt mit der Harmonisierung? Erfüllen wir die Vorgaben der Bundesverfassung? Wo besteht noch Handlungsbedarf? Und wie kann dieser eingelöst werden? Diese Beurteilung wird auch die Nicht-Beitrittskantone einbeziehen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass auch Kantone, welche das Konkordat abgelehnt haben, bei den Strukturen HarmoS-kompatibel sind (z.B. der Kanton TG) oder bereit sind, mit den neuen sprachregionalen Lehrplänen zu arbeiten. Für diese Kantone bedeutet allerdings der Nicht-Beitritt, dass sie bei allfälligen Veränderungen des Konkordates nicht mitbestimmen können. Ebenso werden nur die Beitrittskantone über künftige Veränderungen der Bildungsstandards Schulsprache, Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Mathematik beschliessen oder Bildungsstandards für weitere Fachbereiche erlassen können.
Quelle: Text EDK, Mai 2009
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