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Bildungsharmonisierung Basel-Landschaft
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Oktober 2011

Bildungsharmonisierung Basel-Landschaft: Anhörung zur Ausgestaltung der Primarstufe (2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre Primarschule) und der 3 Jahre dauernden Sekundarschule

Am 26. September 2010 hat der Baselbieter Souverän alle Vorlagen zur Bildungsharmonisierung einschliesslich der dafür erforderlichen Revision des Bildungsgesetzes angenommen. Auf Schuljahr 2015/16 wird das 6. Primarschuljahr eingeführt und die Sekundarschule auf 3 Jahre verkürzt. Der Regierungsrat hat den Entwurf angepasster Stundentafeln des Bildungsrates sowie den Entwurf weiterer Erlasse mit Frist bis 20. Januar 2012 zur Anhörung der Anspruchsgruppen freigegeben.

Ab Schuljahr 2015/16 wird der Kanton Basel-Landschaft als Folge der Beschlüsse zur schweizerischen Bildungsharmonisierung das 6. Primarschuljahr und somit auch die auf 3 Jahre verkürzte Sekundarschule einführen. In Abstimmung mit dem Projekt der Bildungsdirektorinnen und -direktoren der deutschsprachigen Kantone zur Erarbeitung eines sprachregionalen Lehrplans für die obligatorische Schule sind für die Primarstufe (2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre Primarschule) und für die dreijährige Sekundarschule zwei aufeinander abgestimmte "Anhörungspakete" zur Umsetzung der Bildungsharmonisierung erarbeitet worden.

Die Einwohnergemeinden als Trägerinnen der Primarstufe, die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer, die Sozialpartner, die Parteien und Wirtschaftsverbände sowie weitere Anspruchsgruppen und Interessierte sind zur Stellungnahme eingeladen worden. Die beiden Anhörungspakete enthalten folgende Unterlagen:

Primarstufe (2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre Primarschule ab Schuljahr 2015/16):

- Entwurf Stundentafel Primarstufe gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 4. Mai 2011

- Entwurf Änderung der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003 (SGS 641.11)

- Entwurf Änderung des Dekrets zum Personalgesetz vom 8. Juni 2000 (Personaldekret, SGS 150.1)

Sekundarschule (auf Schuljahr 2016/17, aufsteigend mit den ersten Klassen):

- Entwurf Stundentafel Sekundarschule gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 4. Mai 2011
- Entwurf Änderung der Verordnung für die Sekundarschule vom 13. Mai 2003 (SGS 642.11)

Folgende Aspekte der beiden "Anhörungspakete" sind hervorzuheben:

- Bildungsharmonisierung Schweiz:

Der Auftrag der schweizerischen Bundesverfassung für die Weiterentwicklung der Guten Schule Baselland in Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz soll erfüllt werden. Als Grundlage für den Entwurf der Stundentafeln dienten die Planungsvorgaben des Deutschschweizer Lehrplanprojektes Lehrplan 21 (vgl. www.lehrplan.ch). Die Empfehlungen zur Lektionendotation des Sprachenkonzeptes der sechs Kantone an der deutsch-französischen Sprachgrenze mit Französisch ab 3. Klasse der Primarschule und mit Englisch ab 5. Klasse sind berücksichtigt (vgl. www.passepartout-sprachen.ch).

- Abstimmung Primarstufe - Sekundarstufe I - Sekundarstufe II:

Die gesamte Laufbahn der Schülerinnen und Schüler ist mit den Stundentafeln der Primarstufe, der Sekundarschule und der Sekundarstufe II abgestimmt, so dass dadurch zu einer kohärenten und aufbauenden Bildung und Ausbildung beigetragen wird.

- Stärkung Mathematik und Naturwissenschaften:

In Übereinstimmung mit den Kantonen des Bildungsraumes Nordwestschweiz (AG, BL, BS und SO) werden der mathematisch-naturwissenschaftlichen Allgemeinbildung und der Interessenförderung besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

- 45-Minuten-Lektion an der Primarstufe:

Am Kindergarten und an der Primarschule soll im Rahmen eines ganzheitlichen Unterrichtskonzeptes mit Blockzeiten die heutige 50-Minuten-Lektion durch die 45-Minuten-Lektion abgelöst werden. Das Pensum der Lehrerinnen und Lehrer an der Primarstufe erhöht sich auf Schuljahr 2015/16 von 27 Lektionen zu 50 Minuten auf 28 Lektionen zu 45 Minuten. Daraus ergibt sich eine Reduktion des Unterrichtstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer pro Unterrichtswoche von 90 Minuten bei gleich bleibender Jahresarbeitszeit. Damit steht den Lehrerinnen und Lehrern in den Pädagogischen Teams mehr Arbeitszeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung. Mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (Gemeinden als Trägerinnen der Primarstufe) und den Sozialpartnern wird eine ergänzende Absprache zur Änderung des Personaldekrets im Lichte der Ergebnisse der Anhörung durchgeführt.

- Durchlässigkeit an der Sekundarschule:

Die Voraussetzungen der Zusammenarbeit zwischen den Leistungszügen A, E und P an den Schulen und für den Wechsel der Schülerinnen und Schüler mit der entsprechenden Leistungsentwicklung von einem Leistungszug in einen anderen sind durch die koordinierte Stundentafel verbessert worden.

Nach Abschluss der Anhörung am 20. Januar 2012 werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet. Nach einer erneuten Standortbestimmung in Rücksprache mit den Partnerkantonen sollen anschliessend die Rechtserlasse als Grundlage für die Vorbereitung der Umsetzung an den Schulen in Kraft gesetzt werden.

Quelle: Text Kanton Basel-Landschaft, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Oktober 2011
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