Schule Schweiz
Blickpunkt
end
Zürich Zürich Verzicht auf das neue Sonderpädagogische Konzept Zürich Teilrevision Lohnsystem Lehrpersonen
Informationen aus dem Schulbereich
zurueck
Verzicht auf das neue Sonderpädagogische Konzept
Kanton Zürich
Volksschule
Juni 2010
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat die Vernehmlassungsantworten zum Sonderpädagogischen Konzept ausgewertet. Aufgrund der kritischen Rückmeldungen wird das neue Konzept nicht umgesetzt. Der Kanton beteiligt sich weiterhin finanziell an den Sonderschulen. Zudem werden die Vorgaben der sonderpädagogischen Verordnung gelockert, um die Regelschulen zu entlasten.

Die Antworten zeigen, dass der Grundsatz der Integration begrüsst wird. Die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Ausgestaltung des vorgesehenen sonderpädagogischen Konzepts stösst jedoch in zentralen Punkten auf Kritik. Dazu gehört die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der Sonderschulung ebenso wie der Finanzierungsumfang und -modus.

Deutlich sichtbar wurde die Befürchtung, die angestrebte Integration von Kindern aus Sonderschulen belaste die Regelschule trotz verstärkter Möglichkeit der Umlagerung von Ressourcen. Aufgrund dieser Rückmeldungen gelangt die Bildungsdirektion zum Schluss, das neue Sonderpädagogische Konzept nicht umzusetzen. Damit ändert sich nichts an der finanziellen Beteiligung des Kantons an den Sonderschulen: Die bewilligten Sonderschuleinrichtungen bleiben bestehen und erhalten Leistungsvereinbarungen.

Mehrheitsfähige Elemente der Vernehmlassungsvorlage werden weiter verfolgt: So beispielweise die Erweiterung des Handlungsspielraums der Gemeinden und ein standardisiertes Abklärungsverfahren. "Im sonderpädagogischen Bereich braucht es pragmatische und praktikable Lösungen", sagt Bildungsdirektorin Regine Aeppli, "deshalb gehen wir jetzt schrittweise vor."

Lockerung der sonderpädagogischen Verordnung

Die kritischen Rückmeldungen auf das neue Sonderpädagogische Konzept nahm die Bildungsdirektion auch zum Anlass, die bestehende sonderpädagogische Verordnung zu überprüfen. Mit zwei Massnahmen soll die Regelungsdichte abgebaut und die Volksschule entlastet werden. Die Verpflichtung zum Team-Teaching wird auf allen Stufen der Volksschule gelockert.

Auf der Sekundarstufe sollen die Schulen zudem die Form der integrativen Förderung selber und freier festlegen können, indem Mindestangebote von Förderlehrpersonen im Unterricht nicht mehr vorgeschrieben werden. Diese Vorschläge werden dem Regierungsrat so bald als möglich vorgelegt, damit sie ab dem neuen Schuljahr umgesetzt werden können. Der Auswertungsbericht ist zu finden auf www.vsa.zh.ch .


Teilrevision Lohnsystem Lehrpersonen

Juni 2010

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision Lohnsystem Lehrpersonen an den Kantonsrat verabschiedet. Wie das Verwaltungspersonal sollen auch die Lehrpersonen ein modernes Lohnsystem erhalten. Eine wichtige Rolle in der Lohnentwicklung spielt dabei der Erfahrungszuwachs der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Vorlage zur Teilrevision Lohnsystem Lehrpersonen, die der Regierungsrat dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegt, betrifft das Lohnsystem der Lehrpersonen in der Volksschule sowie in Mittel- und Berufsfachschulen.

Den Lehrpersonen soll eine voraussehbare Lohnentwicklung garantiert werden. Diese soll der Erfahrung der Lehrerinnen und Lehrer Rechnung tragen. Die Lohnstufen, bei welchen eine automatische Lohnerhöhung erfolgt, werden auf der Lohntabelle verbindlich festgelegt.

Gleichzeitig werden die bisherigen Einstiegsstufen aufgehoben, womit der Anfangslohn erhöht wird. Die Finanzierung der durch den Kanton garantierten Lohnentwicklung erfolgt aus den Rotationsgewinnen. Diese entstehen durch die Lohndifferenz zwischen Altersrücktritten und Neueintretenden.

Ziel der Teilrevision ist es ausserdem, dass Lehrpersonen im Laufe ihres Berufslebens dank automatisiertem Stufenanstieg und individuellen Lohnerhöhungen das Lohnmaximum erreichen können.

Um auch den amtierenden Lehrpersonen das Erreichen des Lohnmaximums zu ermöglichen, sollen ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ausserordentliche Lohnstufen gewährt werden. Dem Kanton entstehen dadurch Mehrkosten im Umfang von jährlich 16 Millionen Franken.

Mit diesen Massnahmen wird sichergestellt, dass die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich bei der Entlöhnung der Lehrpersonen gewährleistet ist. Die angestrebte Lohnentwicklung soll die Attraktivität des Lehrberufs steigern.

Dies ist vor dem Hintergrund wachsender Schülerzahlen und drohendem Lehrpersonenmangel von grosser Bedeutung.

Vorgesehen ist, das neue Lohnsystem per 1. Januar 2011 einzuführen. Ausserordentliche Stufenaufstiege sollen mit Rücksicht auf die angespannte Situation des Finanzhaushaltes per 1. Januar 2012 gewährt werden. Die Umsetzung dieser Massnahme erstreckt sich über drei Jahre.

Quelle: Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Juni 2010

Links
Externe Links
Kanton Zürich Bildungsdirektion
Schweiz: Bildungsreformen
top
zurueck