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Eignungstests |
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Bildung - Qualitätsmanagement Schweiz |
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Eignungstest
für das Medizinstudium in der Schweiz
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Ziel
des EMS ist es, eine kapazitätsentsprechende Vergabe der Studienplätze
zu erreichen. Es war vorgekommen, dass mehr Personen den gleichen Testwert
aufwiesen als Plätze von der Kapazität her noch zur Verfügung
standen. Aus diesem Grunde hat der Beirat EMS beschlossen, ab 2005 weiter
den Testwert als Zulassungskriterium zu verwenden.
Numerus
clausus (NC) nennt man die politische Entscheidung, den Zugang zum Medizinstudium
zu beschränken. Ein NC tritt in der Schweiz dann in Kraft, wenn aufgrund
der Nachfrage die Kapazitäten um mehr als 20% überschritten sind
und qualitativ ausreichende Studienbedingungen nicht mehr realisierbar
wären. Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) trifft
diese Entscheidung jeweils im März.
Wenn
ein Numerus clausus notwendig ist, erfolgt die Zulassung nach der Eignung.
Der Eignungstest liefert einen Testwert, welcher nachweislich hoch mit
der Studieneignung korreliert. Dieser wird für die Zulassung verwendet,
bildet das Zulassungskriterium.
In
den letzten 5 Jahren hat die Nachfrage nach einem Medizinstudium stark
zugenommen - der Arztberuf nimmt nicht nur in der Schweiz an Attraktivität
zu. Im Jahre 2005 standen 546 Studienplätzen in Humanmedizin nach
der Absolvierung des EMS 1143 Bewerbungen gegenüber (am NC beteiligte
Universitäten). Selbst wenn man die Ausbildungskapazitäten in
realistischer Weise erhöhen würde (was allerdings mehr Mittel
erfordert, weil das Medizinstudium eines der teuersten ist), wird man nicht
alle Personen zulassen können, ohne dass die Studienqualität
drastisch leiden würde. Auch dann bleibt ein Numerus clausus noch
notwendig, wenn die überlastung der Ausbildungskapazitäten nicht
abnimmt.
Durch
den Numerus clausus stehen ab dem ersten Semester überhaupt erst solche
Studienbedingungen zur Verfügung, die Studienreformen ermöglichen,
weil diese ausreichende Betreuungskapazität erfordern, z.B. für
einen problemorientierten Unterricht, Kleingruppen, und frühen Einbezug
von Arbeit an Patienten. Erst diese Bedingungen schaffen also auch die
Voraussetzungen, dass die notwendige Persönlichkeitsentwicklung eingeleitet
wird. Letzteres wäre schwer vorstellbar, wenn es zunächst überlastete
Semester gäbe, ein "versteckter" Numerus clausus durch eine verschärfte
Prüfung nach dem ersten Jahr die Studierendenzahlen dann reduzieren
muss. |
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Die
Vorzüge des Eignungstests kann man wie folgt zusammenfassen: |
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Rechtsfähigkeit
der Ergebnisse durch Chancengleichheit und Willkürfreiheit (Forderung
des Bundesgerichtes für einen NC), indem alle Abläufe standardisiert
sind und eine laufende Evaluation hinsichtlich Alters-, Geschlechts-, Regional-
und Sprachbesonderheiten erfolgt; |
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Prognose
der Studieneignung (gesetzliche Grundlage des NC) ist ausreichend evaluiert,
Studiendauer und Noten werden nachweislich gut vorhergesagt; |
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Jährlich
eine neue Testversion, die vorher nicht bekannt ist (keine Vorteile für
irgendwelche Insider, was die Rechtsfähigkeit einschränken würde),
dadurch sind auch wiederholte Antritte problemlos möglich; |
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Prinzipiell
wird kein spezielles Fachwissen vorausgesetzt, das empfohlene Informationkonzept
und die offiziell angebotenen Vorbereitungsmöglichkeiten sind nachweislich
genauso effektiv wie der Besuch professioneller Vorbereitungskurse (ist
ebenfalls auseichend evaluiert) - als Voraussetzung für die soziale
Verträglichkeit. |
Quelle: Text Zentrum
für Testentwicklung und Diagnostik - Aufbau des EMS, Uni Freiburg
- Januar 2006 |
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