Wirtschaft und Entwicklung
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Berglandwirtschaft - Bewirtschaftung alpiner Regionen

Altenoren - Alpgebiet im Glarnerland

Die Alp Altenoren-Wangen liegt auf dem Gebiet von Linthal (Gemeinde Glarus Süd). Das Alpareal ist im Besitz von Ennenda (Gemeinde Glarus Mitte). Ein Verkauf der Alp (zum Beispiel an den Tagwen Linthal Dorf) ist in Diskussion. Die Bürgergemeinde heisst Tagwen. Für den Unterhalt der Altenorenstrasse stellt die Gemeinde Glarus (Mitte) jeweils finanzielle Mittel bereit. Auch die Gemeinde Glarus Süd hat Budgetposten für Altenoren in ihrem Finanzplan.

Wege
2020
Achtung Naturgefahren:
Der Abschnitt der Altenorenstrasse zwischen Reitimatt und Altenoren wegen einer Gefahrenstelle im Bereich Chrummlaui für den öffentlichen Verkehr für alle Art von Fahrzeugen gesperrt. Der Wanderweg wurde aufgehoben. Ein neuer Wanderweg ist erstellt und signalisiert.
Bundesamt für Strassen ASTRA, überprüft: August 2020
Gemeinde Glarus Süd, August 2020
Aktuelle Situation der Glarner Wanderwege unter https://www.glarnerwanderwege.ch
Verkehrsbeschränkungen auf der Altenorenstrasse
Auf Antrag der Gemeinde Glarus Süd verfügt die Kantonspolizei in Anwendung von Artikel 3 SVG, Artikel 107 SSV sowie Artikel 1 EG zum SVG auf der Altenorenstrasse in Linthal folgende Verkehrsbeschränkungen:
1. Aus Sicherheitsgründen (Naturgefahren) und somit zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit wird die Altenorenstrasse mit einem «Allgemeinen Fahrverbot», «Tierverbot» und «Verbot für Fussgänger» beschränkt.

Zusätzlich wird die Altenorenstrasse in beiden Richtungen mit dem Gefahrensignal «Andere Gefahren» beschildert.

Es gelten folgende Verkehrsbeschränkungen:

Allgemeines Fahrverbot, Signal-Nr. 2.01/ Zusatztafel «Ausgenommen Berechtigte»
Verbot für Tiere, Signal-Nr. 2.12 / Zusatztafel «Ausgenommen Berechtigte»
Verbot für Fussgänger, Signal- Nr. 2.15 / Zusatztafel «Ausgenommen Berechtigte»

Gefahrensignal: Andere Gefahren, Signal-Nr. 1.30 mit Zusatztext «Naturgefahren»

Zuwiderhandlungen gegen die rechtsgültig signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung von Artikel 90 SVG bestraft.
8750 Glarus, 31. Januar 2019, Polizeikommando Glarus
Quelle: Auszug aus Mitteilung des Kantons Glarus (https://www.gl.ch)
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