Der Regierungsrat beauftragte 3 Planungsteams, mögliche langfristige Entwicklungsperspektiven für die nächsten 20-25 Jahre in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur und Landschaft zu erkunden und aufzuzeigen. Dazu wird ein 4. Team von der ETH stossen, das spezielle Fragestellungen lösen soll.
Der Beobachtungsraum umfasst daher das gesamte Kantonsgebiet, erweitert um den Felderboden im Kanton Schwyz sowie den Kanton Tessin. Erwartet
wird von den Planungsteams ein Kurzbericht mit Beschreibung und Begründung
der gewählten Langfristperspektive, eine Beschreibung und Begründung
der verworfenen Optionen und eine Kostenschätzung für die gewählte
Langfristperspektive (Infrastrukturen, Ausgleichsmassnahmen, etc.). Ebenso
wichtig ist eine Darstellung des zeitlichen Horizontes für die Realisierung
der gewählten Langfristperspektive unter Berücksichtigung der
Aufwärtskompatibilität. Zum Bestandteil des Berichts gehören
auch Pläne in verschieden Massstäben je nach der Tiefe der Bearbeitung.
Der übersichtsplan soll die Einbettung der entwickelten Langfristperspektive
in das Siedlungsgebiet des Kantons und allenfalls bedeutsamer Nachbarkantone
zeigen. Der Konzeptplan enthält die bevorzugte Entwicklungsrichtung
in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur und Landschaft sowie allenfalls
die regionale Zusammenarbeit. In den Vertiefungsplänen sind aus der
Sicht der Verfasser ein oder zwei für die Gesamtkonzeption zentrale,
die Konzeption tragende Elemente darzustellen. In den freien Plänen
können die besonderen Anliegen der Verfasser, die in Abstimmung mit
der Begleitgruppe festgelegt wurden, festgehalten werden.
Eine erste Beurteilung der Vorschläge aus den Planungsteams nimmt die Begleitgruppe unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Bernd Scholl von der Universität Karlsruhe vor. Sie setzt sich aus den externen Fachexperten und den involvierten kantonalen Amtsvorstehern zusammen. Bei der Vielschichtigkeit und Offenheit der Aufgabe sind enge Beurteilungskriterien nicht angebracht. Es wird vielmehr darauf ankommen, die Beiträge unter den Gesichtspunkten der Folgerichtigkeit und der Angemessenheit bezüglich der Aufgabenstellung zu beurteilen. Dabei sind folgende Aspekte bedeutsam: Sind die zentralen Probleme aufgegriffen worden? Werden die massgebenden Zusammenhänge zwischen den einzelnen Konfliktbereichen deutlich? Ist die vorgeschlagene Langfristperspektive schrittweise realisierbar? Ist die Aufwärtskompatibilität möglich? Sind die Bearbeitungen verständlich und ist die Argumentation nachvollziehbar? Werden unterschiedliche Prioritäten bei den Massnahmen deutlich? Sind die Vorschläge mit anderen bereits laufenden Vorhaben koordiniert? Gibt es verfolgenswerte Ansätze, die sich unmittelbar im weiteren Planungsprozess verwerten lassen, gibt es Sofortmassnahmen? Sind die Schätzungen zu den Kosten und zeitlichen Abläufen plausibel? Welchen Einfluss haben die vorgeschlagenen Massnahmen auf die Entwicklungs- und Legislaturziele 2004-2008 des Regierungsrats? Welchen Beitrag leisten die vorgeschlagenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des unteren Reusstals? Welchen Konsequenzen sind für den übrigen Kantonsteil zu ziehen? Sind die Vorschläge auf der Gemeindeebene umsetzbar? Bei der ersten Beurteilung geht es nicht darum, die Ideen eines einzigen Teams auszuwählen. Es kommt vielmehr darauf an, die verfolgenswerten Lösungselemente der einzelnen Teams in geeigneter Weise zu kombinieren. Diese schwierige Aufgabe übernimmt die Expertengruppe aus den vielen Vorschlägen der Planungsteams und wählt jene aus, die sie für eine zielgerichtete harmonische Entwicklung des unteren Reusstals und der übrigen Kantonsteile als die geeignetsten erachtet. Schlussendlich unterbreitet sie dem Regierungsrat in Form einer Empfehlung die beste Kombination aller vorgeschlagenen Massnahmen. In einem zweiten Schritt wird der Regierungsrat die Empfehlung der Begleitgruppe beraten, gewichten und jene Schritte einleiten, die er als machbar erachtet. Dessen Beschlüsse sollen nach einem Mitwirkungsverfahren schliesslich in den kantonalen Richtplan einfliessen, der behördenverbindlich ist.
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