Wirtschaft und Entwicklung
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Alpenregion: Regionale Entwicklungen
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Aufträge für Testplanungsverfahren
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Raumentwicklung Unteres Reusstal
Aufträge für Testplanungsverfahren

Das Regierungsprogramm 2004-2008 des Regierungsrats enthält unter anderem drei Entwicklungsziele, die aus Sicht der Raumplanung von besonderer Bedeutung sind:

Uri ist ein bevorzugter Wohnkanton und attraktiv für Unternehmungen.

Uri hat ein starkes Zentrum im unteren Reusstal mit Ausstrahlungskraft auf alle Regionen.

Uri nutzt den Verkehr und hat Infrastrukturanlagen für Verkehr und Sicherheit auf Strasse und Schiene mit neuen Arbeitsplätzen.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Justizdirektion begonnen, die raumplanerischen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu soll eine integrierte Langfristperspektive entwickelt werden. Diese soll als Grundlage für das weitere raumbedeutsame Handeln und Entscheiden im Unteren Reusstal sowie auf dem übrigen Kantonsgebiet in den kommenden 20 bis 25 Jahren dienen.

Der Regierungsrat hat beschlossen, ein Testplanungsverfahren mit drei Planungsteams durchzuführen. Am Mittwoch, 15. März 2006, wurde die Aufgabenstellung den Planungsteams sowie den Vertretungen von Gemeinden und Korporation Uri vorgestellt.

Das zentrale Ziel der Arbeiten im kommenden Halbjahr besteht darin, aufeinander abgestimmte Perspektiven für die Raumentwicklung namentlich in den Bereichen Siedlungs-, Infrastruktur- und Landschaftsentwicklung zu erhalten. Nicht zuletzt sollen Perspektiven einer regionalen Zusammenarbeit sowie eines interkommunalen Nutzen- und Lastenausgleichs ausgelotet werden.

Im Rahmen der Startsitzung vom 15. März 2006 nahmen die Planungsteams die Gelegenheit wahr, einander kennenzulernen sowie an neuralgischen Punkten einen Augenschein vorzunehmen.

In den kommenden Monaten werden sich die Teams periodisch wieder treffen und ihre Zwischenerkenntnisse mit einer Begleitgruppe aus kantonalen Chefbeamten sowie mit externen Experten besprechen.

Ziel des Testplanungsverfahrens ist es, dem Regierungsrat im Herbst einen Antrag zum weiteren Vorgehen, respektive zur Anpassung des kantonalen Richtplans, zu unterbreiten.

Quelle: Text Kanton Uri, Justizdirektion, März 2006
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