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Seeregulierung im Kanton Bern
Kanton Bern: Seeregulierung im Kanton Bern

Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA überwacht und steuert die Wasserstände der grossen bernischen Seen. An den Ausflüssen des Brienzer-, Thuner- und Bielersees befinden sich Wehranlagen für die Regulierung der Seewasserstände.

Murten- und Neuenburgersee sind durch Broye- und Zihlkanal mit dem Bielersee verbunden. Somit wirkt sich die Seestandsregulierung des Bielersees indirekt auch auf den Neuenburger- und den Murtensee aus. Die zentrale Leitstelle befindet sich in Bern. Die Regulierung (Prognoseregulierung) erfolgt in einem grossräumig abgestimmten Verbund und auf der Grundlage von Regulierreglementen unter Einbezug der Informationen der Wetterdienste, des Bundesamtes für Umwelt sowie der laufenden Beobachtung der aktuellen hydrologischen Daten.

Der Regulierdienst verändert die Stellung der Wehrtore auf Grund der in Abhängigkeit der Seepegel (Prognoseregulierung) festgelegten Abfluss-Werte. Die Regulierreglemente sind das Ergebnis vieler Kompromisse zwischen unterschiedlichen Interessen und Anforderungen.

Das heute gültige Regulierreglement für den Ausfluss des Bielersees stammt von 1980/82. Zum Reglement gehören die Reguliervorschriften, das Regulierdiagramm sowie der Anhang betreffend die Drosselung des Bielerseeausflusses bei grossen Emmehochwassern, in dem auch die so genannte Murgenthalerbedingung (Prognoseregulierung) definiert ist. Das Reglement wurde erarbeitet von den Kantonen der zweiten Juragewässerkorrektion mit Unterstützung des Bundes. Der Bundesrat genehmigte es 1983.

Der Zweck der Seeregulierung bestand ursprünglich darin, die Schwankung der Seestände zu verringern. Pegelspitzen sollten gedämpft und Niederwasserstände angehoben werden. Natürlicherweise hätten die Seen eine wesentlich höhere Schwankungsbreite. Mit der Regulierung ging ein Teil der Dynamik des Gewässers verloren.

Für die Jurarandseen wurden im Rahmen der zweiten Juragewässerkorrektion die folgenden Hoch- und Niedrigwassergrenzen festgehalten:

Ziel der Regulierung ist, die Wasserstände der Seen innerhalb der oben angegebenen Grenzen zu halten. Unter- oder überschreitungen dieser Vorgaben können aber als Folge von extremen Witterungsverhältnissen immer wieder vorkommen (z.B. extreme Trockenheit, grosse Schneeschmelze, Dauerregen etc.). Aus diesem Grund ist beispielsweise der Hochwassersicherheit von Gebäuden und Anlagen rund um die Seen - genauso wie entlang der Gewässer - nach wie vor grosse Beachtung zu schenken.

In der Schweiz sind, mit Ausnahme des Boden- und Walensees, alle grösseren Seen reguliert.

Quelle: Text Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA, März 2009
Starkregen Juli 2021 Regulierung der Jurarandseen
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