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Grundlagenanalyse für Entscheidungen im Umgang mit invasiven Muscheln im Hochrhein |
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Mit fortschreitendem Klimawandel ist die Situation am Rhein während des Sommerhalbjahrs zunehmend angespannt. Der niedrige Wasserabfluss bereitet der Schifffahrt Probleme. Seit 2024 behindern zusätzlich Ablagerungen von abgestorbenen Muscheln die Kursschifffahrt zwischen Diessenhofen und Stein am Rhein. Weil Ausbaggerungen aufwendig, teuer und nicht nachhaltig sind, haben die Kantone Thurgau und Schaffhausen Ende 2025 beschlossen, vorerst auf Massnahmen zu verzichten. Bis Juni 2026 werden nun zusätzliche Grundlagen erarbeitet, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Im Frühsommer sind allenfalls Notmassnahmen in kleinerem Umfang möglich.
Nach dem Hochwasser im Sommer 2024 wurden in der Schifffahrtsrinne unterhalb von Stein am Rhein grosse Mengen abgestorbener Muscheln der invasiven Gattung Dreissena (Quagga- und Zebramuschel) festgestellt. Tiefbau Schaffhausen führte daraufhin Ausbaggerungen durch, um die Schifffahrt wieder zu ermöglichen.
2025 traten erneut massive Ablagerungen auf. Die Kursschiffe konnten den Streckenabschnitt im Bereich der Hemishoferbrücke bei niedrigem Wasserstand nicht mehr passieren. Da Sofortmassnahmen wie im Vorjahr nicht möglich waren Wasserstand nicht mehr passieren. Da Sofortmassnahmen wie im Vorjahr nicht möglich waren und die Kosten für umfangreiche Ausbaggerungen (inkl. Abtransport und Deponie) auf rund 1,5 Millionen Franken geschätzt wurden, verzichteten die Kantone Thurgau und Schaffhausen vorerst auf weitere Eingriffe.
Arbeitsgruppe erarbeitet Entscheidungsgrundlagen
Die zuständigen Departemente der Kantone Schaffhausen und Thurgau haben nun eine kantonsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll bis Juni 2026 zusätzliche Grundlagen erarbeiten. Die Analyse umfasst Entwicklungsszenarien zu den Muschelablagerungen und eine vertiefte Massnahmenplanung. Dabei soll geklärt werden, ob eine nachhaltige Ausbaggerung überhaupt möglich ist und falls ja, ob diese finanziell und ökologisch zumutbar ist. Die Regierungsräte der Kantone Thurgau und Schaffhausen werden anschliessend über die weiteren Massnahmen entscheiden.
Umfassende Ausbaggerungen frühestens im Herbst 2026
Der betroffene Rheinabschnitt liegt im Wasser- und Zugvogelreservat Stein am Rhein, das von internationaler Bedeutung ist. Von November bis März bedürfen die überwinternden Wasservögel besonderen Schutz. Für einige Fischarten gelten Schonzeiten bis Ende Mai. Zudem sind grössere Baustellen im Hochsommer wegen der vielen Freizeitaktivitäten auf dem Rhein (schwimmen, Stand Up Paddles und Freizeitbooten) aus Sicherheitsgründen schwierig. Ein mögliches Zeitfenster für umfassende Ausbaggerungen ergibt sich daher erst im Spätherbst. Im Frühsommer sind allenfalls Notmassnahmen in kleinerem Umfang möglich, etwa das lokale Entfernen von Muschelansammlungen. Ob solche kurzfristigen Massnahmen machbar sind, kann aktuell noch nicht beurteilt werden.
Die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein muss sich auch 2026 auf ein Betriebsjahr mit erhöhtem Ausfallrisiko des Streckenabschnitts zwischen Diessenhofen und Stein am Rhein einstellen.
Die Schiffbarkeit des Abschnitts hängt generell stark vom Rheinabfluss und den meteorologischen Rahmenbedingungen ab, die sich mit dem fortschreitenden Klimawandel zunehmend verändern. Dies stellt die Schifffahrtsgesellschaft in den kommenden Jahren vor operative und finanzielle Herausforderungen. Die Kantone Schaffhausen und Thurgau stehen diesbezüglich in engem Austausch mit der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein.
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