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Biber im Kanton Bern
Neues Konzept zum Umgang mit dem Biber im Grossen Moos
Mit einem Managementkonzept will der Kanton Bern das Zusammenleben von Biber und Mensch im Grossen Moos verbessern. Das Konzept schafft einerseits die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der in der Schweiz geschützten Tierart. Anderseits enthält es Anweisungen für den Umgang mit Biberschäden.

Im 19. Jahrhundert wurde der Biber in der Schweiz beinahe ausgerottet. Ab 1950 wurde das Nagetier wieder angesiedelt und ist seit 1962 geschützt.

Seit rund zehn Jahren hat es sich auch im Kanton Bern etabliert. Allerdings kommt es seit rund zwei Jahren vermehrt zu Konflikten - namentlich im Grossen Moos.

Hier werden durch den Bau von Biberdämmen Drainageleitungen verstopft, mit negativen Folgen für den Gemüseanbau. Die Biber beschädigen über dies auch zum Teil die Dämme der Kanäle. Vor diesem Hintergrund hat Jagdinspektor Peter Juesy eine breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein zeitlich gestaffeltes Managementkonzept erarbeitet hat.

Das Konzept soll das Zusammenleben von Mensch und Biber im Grossen Moos verbessern. Es setzt voraus, dass die Menschen die Existenz der Biber anerkennen, aber auch die Nutzungsbedürfnisse des Menschen (Gemüsekulturen, Kanalbau) respektiert und berücksichtigt werden. Es wird unterschieden zwischen der kurz- und mittelfristigen Schadensbehebung sowie langfristigen Präventions- und Abwehrmassnahmen.

Falls die Schäden trotz vorbeugender Massnahmen zunehmen sollten, sind bei Stau- oder Überschwemmungsgefahr von Kanälen in Managementzonen "Rot" (Biber ist wenig willkommen), die Unterhaltsequipen gemäss Konzept bemächtigt, Sofortmassnahmen zu treffen (unter Einbezug der Wildhüter). Sollten die Schäden das tragbare Mass über schreiten und Verhütungsmassnahmen nicht zum Ziel führen, können Biber umgesiedelt oder allenfalls abgeschossen werden. In solchen Fällen berät die Kerngruppe "Biber", in der das Jagdinspektorat, die Biberschutzstelle Schweiz, Pro Natura und die Kommission für Jagd und Wildtierschutz vertreten sind, die Volkswirtschaftsdirektion. Die Direktion stellt gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag an das Bundesamt für Umwelt.

In Managementzonen "Grün" (Biber ist willkommen und kann sich ansiedeln und ausbreiten) wird die Situation beobachtet und falls nötig werden Präventionsmassnahmen ergriffen. Bei der Sanierung der Kanäle werden zukünftige Konflikte mit dem Biber durch geeignete Präventionsmassnahmen reduziert.

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Managementkonzept für den Umgang mit dem Biber im Grossen Moos
von Andreas Boldt, FaunAlpin GmbH, Bern

Ausgangslage

Der Biber besiedelt das Grosse Moos in zunehmenden Mass. Seine baulichen Tätigkeiten geraten dabei in Konflikt mit menschlichen Nutzungsansprüchen aus Wasserbau und Landwirtschaft, welche in der Region eine sehr hohe Bedeutung haben. Die durch den Biber verursachten Konflikte mit Infrastrukturen nehmen entsprechend zu. für die Vergütung daraus entstehender Kosten gibt es keine gesetzliche Grundlage. Deshalb ist mit dem Managementkonzept ein anderer, integrativer Ansatz zum Umgang mit dem Biber nötig, welcher Potenzial, Ursache und Auswirkung von Schäden berücksichtigt.

Konfliktpotenzial & Ursachen

Frassschäden an Feldfrüchten und an Holz sind im Grossen Moos irrelevant und werden entschädigt. Die beiden Hauptkonflikte sind der Bau von Dämmen und Erdbauten. In beiden Fällen ist das Konfliktpotenzial fast im ganzen Grossen Moos hoch bis sehr hoch. Durch Dämme entstehen Rückstaus, die Funktion der Kanäle kann beeinträchtigt und das umliegende Land vernässt werden. Durch Erdbauten können Wege einbrechen oder Böschungen abrutschen.

Aktionsplan

Der Aktionsplan regelt das Vorgehen im Konfliktfall, d.h. von effektiven oder möglichen Schäden an Infrastrukturen, verursacht durch die Bautätigkeit des Bibers (Dämme und Bauten).

Es wird unterschieden zwischen der kurz- und mittelfristigen Schadensbehebung sowie langfristigen Präventions- und Abwehrmassnahmen. Die Kanäle des Grossen Moos werden in drei Managementzonen eingeteilt (rot-gelb-grün) mit unterschiedlichen Abläufen und Verantwortlichkeiten. Den Unterhaltsequipen der Wasserbauverantwortlichen werden in der roten Zone weitgehende Befugnisse erteilt, um Schäden rasch und unbürokratisch zu verhindern bzw. zu beheben.

Die Wildhut spielt in allen mittel- und langfristigen Massnahmen, der Prävention, sowie generell in der gelben und grünen Zone eine zentrale Rolle. Der Informationsfluss zwischen Unterhaltsequipen, Wildhut und div. Partnern wird verbessert.

Quelle: Text Kanton Bern, Amt für Wasser und Abfall, Dezember 2009
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