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Privatsphäre und Datenschutz am Arbeitsplatz - unser gutes Recht

Anlässlich des siebten Datenschutztags gab der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB eine Broschüre zum Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz heraus. Zugleich wird an einer Veranstaltung bei Lausanne die neue Version des Online-Diensts «Think Data» präsentiert, der Behörden und Unternehmen in Datenschutz- und Transparenzfragen Hilfestellung leistet.

Die Privatsphäre eines Menschen ist ein hohes Gut und geniesst einen besonderen Schutz. Das gilt natürlich auch am Arbeitsplatz und muss vom Arbeitgeber respektiert werden. Wie in der kleinen illustrierten Broschüre «Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz - mein gutes Recht» erläutert wird, findet die Privatsphäre der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers andererseits dort ihre Grenzen, wo sie mit den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers oder mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Auch erfährt man in dem als Einführung gedachten Werk was Arbeitgeber beim Einsatz von Videoüberwachung zu beachten haben, wie bei auffälligem Surfverhalten der Angestellten vorzugehen ist oder dass bei der Recherche nach Stellenbewerbern nur öffentliche zugängliche Quellen konsultiert werden dürfen. Die Broschüre steht allen Interessierten auf der Website www.derbeauftragte.ch zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Datenbearbeitungen durch Unternehmen stehen auch beim Online-Dienst «Think Data» im Blickpunkt, dessen neue Version der Öffentlichkeit im Rahmen einer Konferenz in Chavannes-près-Renens präsentiert wird. Auf www.thinkdata.ch finden Unternehmen, Behörden und Organisationen auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Ratschläge und Informationen zum korrekten Umgang mit den bei ihnen anfallenden Personendaten. Anhand von kurzen, praxisorientierten Geschichten können sich die Nutzer mit den Konzepten des Datenschutzes und der Transparenz vertraut machen und dabei aus verschiedenen Rollen wählen (z.B. Informatiker, Datenschutzverantwortlicher oder Bereichsleiter). Behandelt werden unter anderem die Bereiche Biometrie, Umgang mit Korrespondenz, Geolokalisierung oder Videoüberwachung. Der nicht-kommerzielle Dienst Think Data wird von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe betreut, der auch der EDÖB angehört.

Quelle: Text Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB, Januar 2013

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Smartphones Persönlichkeitsschutz
Smartphone-Sicherheit Checkliste Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitplatz
120 KB PDF Download
450 KB PDF Download
Quelle:
Datenschutzbeauftragter
des Kantons Zürich
Quelle:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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