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Drohnenaktivitäten: Störende Auswirkungen durch Hobbypiloten
Drohnen werden immer beliebter, auch im Gebirge begegnen wir ihnen immer häufiger. Doch längst nicht mehr alle sind nur mit Fotoapparat unterwegs, um ihre Bergerlebnisse zu dokumentieren. Immer mehr haben eine Drohne mit im Gepäck. Der SAC beschäftigt sich seit längerem mit diesem neuen Phänomen. Er hat eine klare Position dazu formuliert und auch die wichtigsten Verhaltensregeln für Drohnenpiloten in einem Verhaltenscodex für Drohnenpilotinnen und -piloten erarbeitet.

Verhaltenskodex für Drohnenpilotinnen und -piloten

Als Drohnist bist du jederzeit verantwortlich für die Aktivität deiner Drohne.

Gesetz ist Gesetz

- kläre vor deinem Flug ab, ob du am geplanten Ort ohne Bewilligung fliegen darfst
- halte Einschränkungen und Flugverbote konsequent ein.

Mehr Details dazu beim BAZL und im Merkblatt des Drohnenverbandes.

Sicherheit geht vor, mit oder ohne Drohne

- wähle einen sicheren Stand(ort) und lass dich nicht ablenken.
- trenne Drohnenfliegen konsequent von Sicherungs- und Seilmanipulationen.
- überrasche oder lenke keine anderen Bergsporttreibenden ab.

Respekt und Rücksicht

- nähere dich mit deiner Drohne nicht unbeteiligten Bergsporttreibende.
- respektiere ihre Privatsphäre und ihr Recht auf ein ungestörtes Bergerlebnis.
- filme nur Personen, die ihr Einverständnis dafür gegeben haben.

Besondere Vorsicht rund um Hütten

- hole für Flüge in Hüttennähe das Einverständnis des Hüttenwarts / der Hüttenwartin ein.
- brich deinen Flug ab, wenn sich Helikopter nähern.
- beachte, dass das Fliegen über Menschenansammlungen (z.B. auf der Terrasse) ev. eine Bewilligung braucht.

Nimm Rücksicht auf Natur und Wildtiere

- brich deinen Flug ab, wenn Wildtiere eine Reaktion zeigen oder gar die Drohne angreifen.
- meide sensible Bereiche (z.B. Felswände mit Vögeln, Wintereinstandsgebiete)
- beachte Flugverbote in Schutzgebieten(z.B. in eidg. Jagdbanngebieten und weitere)

Mehr Details dazu im Merkblatt der Vogelwarte Sempach

Rechtliche Situation

Drohnen sind aktuell rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 kg und wenn der Pilot direkten Sichtkontakt zur Drohne hat, braucht es keine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL. In eidgenössischen Jagdbanngebieten und Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung ist der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen verboten. Weitere Verbote und Einschränkungen in anderen Schutzgebietskategorien sind möglich.

Es ist vorgesehen, dass ab Sommer 2020 eine Registrierungspflicht für Drohnen ab 250 g Gesamtgewicht gilt. Aktuelle Informationen zur rechtlichen Situation finden sich auf der BAZL-Website.

Quelle: Text Schweizerischer Alpenclub SAC 2019
EDU
Drohnen im Rettungseinsatz
Suche nach Vermissten mit Drohnen

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Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung

Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Sie tritt ab Juni 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Registrierungspflicht für Drohnenpiloten.

Das BAZL hat mit den Umsetzungsarbeiten für die Einführung der europäischen Regelung begonnen. Diese erlaubt es Drohnenpiloten, künftig im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln zu fliegen.

Das rasante Wachstum der Drohnentechnologie hat in der europäischen Union den Ruf nach einer einheitlichen Gesetzgebung für unbemannte Luftfahrzeuge schon vor Jahren verstärkt. 2015 begann die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA an den Arbeiten an einer umfassenden europäischen Drohnenregulierung. Die Schweiz konnte sich auch als Nicht-EU-Mitglied an diesen Arbeiten aktiv beteiligen. Die neue Regulierung, die ab Juni 2020 auch in der Schweiz umgesetzt wird, erlaubt den grenzüberschreitenden Transfer der Drohnentechnologie und schafft damit eine Grundvoraussetzung für die wachsende Drohnenindustrie. Durch die einheitliche Gesetzgebung wird es aber auch für Freizeitpiloten einfacher, ihre Drohne im Nachbarland einzusetzen.

Das BAZL hat seit diesem Sommer damit begonnen, die Grundlagen für eine Umsetzung der europäischen Regulierung zu schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die Registrierungsplattform, die Anpassung des bestehenden schweizerischen Regelwerks und die Vorbereitung der Kommunikationsmassnahmen. Für den traditionellen Modellflug lässt die EU-Regulierung genügend Spielraum für Ausnahmen zu. Diese Regelung wird eng zusammen mit dem Schweizerischen Modellflugverband vorgenommen.

Die überwiegende Mehrheit der Freizeit-Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. In dieser Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne spezielle Bewilligungen betrieben werden können und die kein hohes Sicherheitsrisiko darstellen. Im Vergleich zur bestehenden Regelung wird neu gelten:

Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250g betreibt, muss sich ab Juni 2020 registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren.

Registrierungspflichtig sind auch Besitzer von Drohnen unter 250g, sofern diese mit einer Kamera ausgerüstet sind oder andere Personendaten bearbeiten können.

Neu gilt in der offenen Kategorie eine Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.

Drohnen müssen gewisse industrielle Grundstandards erfüllen und erhalten dafür ein CE Siegel.

In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.

Kleine Drohnen unter 250g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.

Der Modellflug im Rahmen von Verbänden und Organisationen kann weitgehend im bisherigen Rahmen weiterbetrieben werden. Die Grundlagen dafür werden zusammen mit dem Modellflugverband SMV erarbeitet.

Quelle: Text undesamtes für Zivilluftfahrt BAZL, August 2019
Links
Externe Links
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Vogelwarte Sempach
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