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Schweiz Hochwasserschutz
Geschichte der Reuss-Korrektion im Aargau
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Hochwasserschutz im Aargau
Korrektion der Reuss im Kanton Aargau

Im Mittelalter zwang das Bevölkerungswachstum viele Menschen die ufernahen Gebiete der Mittellandflüsse zu besiedeln. Diese Gebiete (in vielen Regionen Schachen genannt) waren bei Hochwasser äusserst überschwemmungsgefährdet.

Ab dem 15. Jahrhundert begannen die lokalen Gemeindebehörden, Uferschutzbauten zu erstellen. Die Uferschutzbauwerke wurden ohne Absprache mit den benachbarten Gemeinden lediglich zum Schutz der lokalen Schachenbewohner errichtet. Das unkoordinierte Vorgehen brachte nicht nur Vorteile.

Ab 1802 formierte sich allmählich zu einem modernen, föderalistisch ausgerichteten Bundesstaat.

Die Inkraftsetzung der Bundesverfassung im Jahr 1848 brachte die Gemeinden und Kantone dazu, gemeinschaftliche Aufgaben wie den Überschwemmungs- und Uferschutz gemeinsam anzupacken.

Bundesgesetze wie das Bundesgesetz über die Wasserpolizei von 1877 schufen die Voraussetzungen dafür, dass die Kantone eigene Wasserbaupolizeigesetze erarbeiteten.

Die Arbeiten der 1. Juragewässer-Korrektion im Bereich der Aare wurden von 1868 bis 1891 durchgeführt.

1886 wurde mit den Bauarbeiten für eine umfassende Korrektion der Emme begonnen. Wie bei allen Korrektionsvorhaben dieser Zeit bestanddie Absicht, mit einer gleichmässigen Begradigung und Eindämmung des Flusses die Fliessgeschwindigkeit der Gewässer zu erhöhen. Eine höhere Fliessgeschwindigkeit begünstigt die Tiefenerosion, was in der Regel zu einer allmählich Absenkung der Flusssohle führte. Ein tieferer Grundwasserspiegel brachte negative Folgen für die Landwirtschaft und die Grundwasserversorgung mit sich.

siehe auch: Hochwasserschutz im Aargau

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Aus der Geschichte: Reusskorrektion bei Bremgarten AG
Der französische Kaiser Napoleon diktierte der Schweiz 1803 unter dem Titel Mediation [Vermittlung] eine föderalistische Verfassung, in der die Kantone AG, SG, TG, TI, VD und GR zu gleichberechtigten Mitgliedern der Eidgenossenschaft wurden.

1804 beauftragte der neu gegründete Kanton Aargau den Ingenieur Tulla ein Projekt zur Reuss-Korrektion auszuarbeiten. Tulla schlug vor, die drei grossen Flussschlaufen nördlich von Bremgarten zu begradigen.

1811 begannen Bauarbeiter mit einfachen Werkzeugen wie Schaufeln und Pickeln die weite Reussschlaufe bei Fischbach vom Flusslauf abzutrennen. Die Arbeiten dauerten bis 1821. Die von der Reuss abgegrabenen Flussteile wurden zu Altwassern und wurden fortan "Stille Reuss" genannt.

In den Jahren 1816 und 1817 wurde der noch junge Kanton Aargau von schweren Überschwemmungen heimgesucht. Die Bevölkerung litt auch als Folge der Überschwemmungsschäden an Hunger.

1821 und in den Dreissigerjahren des 19. Jahrhunderts ereigneten sich im Kanton Aargau weitere grossen Überflutungen der Tahlsohlen von Aare und Reuss.

Aufgrund des Drucks aus dem Freiamt der Aargauer Grosse Rat 1840 Sanierungsarbeiten in der Reussebene nördlich von Bremgarten veranlasst . Auf dem Gebiet der Gemeinden Rottenschwil, Ober- und Unterlunkhofen wurden verschiedene Begradigungen durchgeführt. Der Durchstich der Reussschlaufe beim Rottenschwiler Moos fand in dieser Zeit statt.

1926 wurde die Flussschleife bei Sulz begradigt. Dieses Vorhaben gelang nur teilweise. Die Arbeiten wurden bis 1905 unterbrochen. Neben Hunger- und Hochwasserproblemen hatte der Kanton Aargau auch mit innenpolitischen Ereignissen zu kämpfen.

1830 kam es zum berühmten "Freiämtersturm". 8'000 Freiämter zogen in die Kantonshauptstadt Aarau, um dort unmissverständlich ihren Unmut über die Versorgunsgsprobleme und die Verschlepppung von Hochwasserschutzmassnahmen kundzutun.

Die definitive Abtrennung der "Alten Reuss" wurde erst 1916 vollendet. Auf die Korrektion der südlichsten der drei Flussschlaufen bei Eggenwil wurde aus Kosten- und Nutzengründen verzichtet.

Die höhere Fliessgeschwindigkeit der Reuss führte zu einer Absenkung der Flusssohle mit den entsprechend negativen Folgen für die Landwirtschaft und das Grundwasser.

Während dem 2. Weltkrieg wurden 13 Grundschwellen zur Beruhigung der Flussdynamik in das Flussbett eingebracht. Mit weiteren Verbauungsmassnahmen wurden die Hochwasserschutzdämme mit Steinquadern und Betonblöcken verstärkt.

Im Bereich der Altwasser der "Stillen Reuss" entstand eine artenreiche Auenlandschaft, welche heute gerne als Naherholungsgebiet genutzt wird.

Informationsquellen: Bundesverwaltung, "Bremgarter Neujahrsblätter", Stiftung Reusstal, Kanton Solothurn, Gemeinde Eggenwil
Bearbeitung: RAOnline

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Hochwasserschutz im Aargau

Der Kanton Aargau wurde durch das Hochwasser im Jahr 2007 besonders hart getroffen.

In Absprache mit den Kantonen, welche den Wasserstand für seine Flüsse Aare und Reuss regulieren, entstehen neue Hochwasserschutz-Projekte. Der Kanton Bern treibt Verbesserungen im Bereich der Juragewässer-Korrektion voran. Der Kanton Bern erneuert seine Seeregulierungswerke für den Thuner- und den Bielersee. 2009 sind hier entscheidende Schritte vollendet oder eingeleitet worden. Der Kanton Bern will künftig nach den Erfahrungen mit den Hochwassern in den Jahren 2005 und 2007 mehr Flusswasser temporär auf seinem Kantonsgebiet speichern.

Der Kanton Luzern vollendet 2010 das neue Hochwasser-Regulierungswerk für den Vierwaldstättersee in der Stadt Luzern. Künftig kann temporär mehr Wasser im Vierwaldstättersee gespeichert und weniger Wasser in die Reuss abgegeben werden. Die Massnahmen in den Kantonen Bern und Luzern werden im Kanton Aargau die Hochwasserpegel senken.

Der Kanton Aargau verfügt über 200 km Flüsse und 2800 km Bäche, davon sind 850 km eingedolt.

Auf seinem eigenen Kantonsgebiet treibt die Aargauer Regierung zügig weitere Hochwasserprojekte voran. Die Renaturierung von Teilen der Aare und der Reuss ist das Herzstück des Hochwasserschutzkonzepts. Im Jahr 2010 wird bei Rupperswil eine weiterer Abschnitt des Aarelaufs renaturiert und in den Auenschutzpark integriert. Zahlreiche Hochwasserrückhaltebecken sind in den Seitentälern geplant oder wurden schon fertig (Gontenschwil, Villmergen) gebaut.

An besonders geeigneten Stellen wurden die Hochwasserschutzdämme aufgebrochen und neue Auengebiete sowie Auffangräume (Rückhaltebecken)geschaffen. Das Flusswasser kann bei Hochwasser in die naturnahen Flussauen ausweichen. Hochwasserschutzdämme werden durch das Kulturland gezogen, welche die Hochwasser zurückhalten. Im Falle eines Hochwasser würden grosse Seen entstehen. Drosselungsbauwerke lassen dann das Wasser dosiert wieder abfliessen. Die Hochwasserschutzkonzepte sehen vor, dass die Massnahmen mit den Bedürfnissen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie den Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft in Einklang stehen müssen. Die Renaturierung der Flüsse führt an vielen Orten zu einer Aufwertung der Naherholungsgebiete. Integrierte Naturschutzräume fördern die Artenvielfalt.

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Das neuste Projekt unterstützt die Regierung im Bünztal zwischen Wohlen und Muri, wo zwei grössere Rückhaltebecken geplant sind. Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) bei Wohlen und im Nidermoos bei Bünzen fassen 610'000 m3 und 950'000 m3 Wasser. Aus dem HRB Wohlen können die Drosselungsbauwerke 30 m3/s und aus dem HRW Nidermoos 12 m3/s ablassen. Beide Projekte kosten je etwa 19 Millionen Franken. Beim HRB Wohlen werden 42 ha Kulturland überflutet, beim HRB Nidermoos rund 120 ha. Bei den Hochwassern in den Jahren 1994, 1999 und 2007 betrug die Schadenssumme in der Region Wohlen rund 6 Millionen Franken. Die betroffene Bauern erhalten künftig Entschädigungszahlungen.

Informationsquelle: Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr, Umwelt, Januar 2010
Bearbeitung: RAOnline

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