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Bevölkerung nach Migrationsstatus

In der internationalen Diskussion um Migration wird immer häufiger das Konzept der «Bevölkerung mit Migrationshintergrund» verwendet. Dieses Konzept ersetzt zunehmend die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Staatsangehörigen, das einzig auf der aktuellen Staatsangehörigkeit einer Person beruht und nicht Aufschluss darüber gibt, ob eine Person bzw. deren Eltern über eigene Migrationserfahrungen verfügen. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wächst weltweit. Wie in zahlreichen anderen Ländern wurde auch in der Schweiz eine Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus entwickelt. Der Migrationsstatus einer Person lässt sich durch die Kombination der persönlichen Merkmale «Geburtsland», «Staatsangehörigkeit bei Geburt» und «aktuelle Staatsangehörigkeit» sowie dem Merkmal «Geburtsland» der Eltern bestimmen.

In der Schweiz umfasst die Bevölkerung mit Migrationshintergrund alle Personen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit -, deren Eltern im Ausland geboren wurden, eingebürgerte und ausländische Personen, die im Ausland geboren wurden und von denen mindestens ein Elternteil in der Schweiz zur Welt gekommen ist, sowie eingebürgerte und ausländische Personen, die in der Schweiz geboren wurden und von denen ein Elternteil im Ausland zur Welt gekommen ist.

Unterschieden werden Personen, die selbst aus dem Ausland zugewandert sind (Migrant/innen, Personen der ersten Generation), und Personen, die in der Schweiz als Nachkommen von Migrantinnen und Migranten geboren wurden (Personen der zweiten Generation).

Personen der ersten Generation: Ausländische Personen, die im Ausland geboren wurden und in die Schweiz eingewandert sind; gebürtige Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland geboren wurden und von denen beide Eltern im Ausland zur Welt gekommen sind; eingebürgerte Personen, die im Ausland geboren wurden.

Personen der zweiten Generation: Gebürtige Schweizerinnen und Schweizer, die in der Schweiz geboren wurden und von denen beide Eltern im Ausland zur Welt gekommen sind; ausländische und eingebürgerte Personen, die in der Schweiz geboren wurden und von denen mindestens ein Elternteil im Ausland zur Welt gekommen ist.

Zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund gehören gebürtige Schweizerinnen und Schweizer, die in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden und von denen mindestens ein Elternteil in der Schweiz zur Welt gekommen ist, eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer, die in der Schweiz geboren wurden und von denen beide Eltern in der Schweiz zur Welt gekommen sind, sowie Ausländerinnen und Ausländer der dritten oder höheren Generation.

Personen der dritten oder höheren Generation (Personen ohne Migrationshintergrund): Eingebürgerte und ausländische Personen, die in der Schweiz geboren wurden und von denen beide Eltern ebenfalls in der Schweiz zur Welt gekommen sind, deren Grosseltern oder entfernteren Vorfahren jedoch im Ausland geboren wurden.

Die zur Differenzierung der Bevölkerung nach Migrationsstatus verwendeten Daten stammen aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), die lediglich die Bevölkerung ab 15 Jahren erfasst. Informationen zu den 0- bis 14-jährigen Kindern werden der Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) entnommen. Da das Merkmal «Geburtsort der Eltern» in den Personenregistern jedoch nicht erfasst wird, kann der Migrationsstatus der Kinder nicht genau definiert werden. Lediglich der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit der Kinder sind bekannt.

Die Daten der Strukturerhebung (SE) geben Auskunft über die Haushalte und die Wohnsituation der Personen.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BFS, Schweiz, Januar 2015

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