Neben den Kantonen Genf und Neuenburg realisiert auch der Kanton Zürich ein Projekt zum Vote électronique. Das Pilotprojekt wird durch die Bundeskanzlei begleitet. Einer der Schwerpunkte des Zürcher Projektes bildet die Stimmregisterproblematik. Das Zürcher Projekt will Anfang 2005 den Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Abstimmen sondern auch das Wählen (Majorz- und Proporzwahlen) elektronisch ermöglichen. Im Gegensatz zu den anderen Pilotkantonen hat sich Zürich dazu entschieden, nebst dem Einsatz von Internet auch eine Handylösung, basierend auf SMS, anzubieten. Als
Realisierungspartner und Generalunternehmer zeichnet die Firma Unisys (Schweiz)
AG, die ihrerseits weltweit schon erste Erfahrungen im E-Voting Bereich
sammeln konnte. Die Sicherheitsaudits werden durch die Swisscom Enterprise
Solutions AG vorgenommen.
Der Kanton Zürich zählt 171 autonome Gemeinden, die ihr Einwohner- bzw. Stimmregister in eigener Regie führen. Die Information, ob und zu welchen Vorlagen eine Bürgerin oder ein Bürger sein Votum abgeben kann, ist im gemeindeeigenen Einwohner- bzw. Stimmregister hinterlegt und diese sind meistens nicht harmonisiert. Um die elektronische Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen zu ermöglichen, wird vorgängig jeweils ein aktuelles, zentrales Stimmregister erstellt. Per Stichtag stellen die Gemeinden die für den Vote électronique benötigten Angaben zur Verfügung. Für
den Datenaustausch zwischen den Gemeindesystemen und dem Vote électronique-System
sind spezielle "Adapter" programmiert worden. Diese Adapter ermöglichen
den Zusammenzug aller Stimmberechtigten in einem Register auf kantonaler
Ebene. Damit der Kanton Zürich den Vereinbarungen mit der Bundeskanzlei
zur Harmonisierung der Register nachkommt und die Vorgaben des Bundesamtes
für Statistik BFS resp. des Vereins e-CH zur Harmonisierung erfüllen
kann, steht ein Mapping pro Gemeinde auf Feldebene zur Verfügung.
Unsere Lösung ermöglicht jeder Gemeinde, die Felder individuell
zu zuweisen (Mapping). Abhängig vom Datenformat der eingehenden Importdatei
werden die Daten mit Hilfe eines Protokolladapters in ein XML-Format und
anschliessend in das offene EML1-Standardformat konvertiert, auf welchem
das virtuelle Stimmregister aufgebaut ist.
Um
den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Zugang zur elektronischen
Stimmabgabe zu ermöglichen wurde ein neuer Stimmrechtsausweis geschaffen.
Ausser den Angaben zur Person enthält der Ausweis ebenfalls die personifizierten
Zugangscodes wie User-ID und Pin (Passwort). Auf jeden Abstimmungs- resp.
Wahltermin hin werden die Stimmausweise mit den Codes neu erstellt. Für
das Abstimmen per SMS werden zudem die personifizierten Codes der Vorverschlüsselung
aufgedruckt. Die Codes sind nur für einen einzigen Abstimmungs- resp.
Wahltermin gültig.
Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält seine Stimm- und Wahlunterlagen wie bis anhin per Post oder Kurier zugestellt. Neu kommen zu den herkömmlichen Stimmabgaben, brieflich, vorzeitig oder an der Urne, noch die beiden elektronischen Möglichkeiten dazu, nämlich per Internet oder per Handy. Zudem ist das Vote électronique-System des Kantons Zürich so modular aufgebaut, dass weitere Endusergeräte mit wenig Aufwand integriert werden können (Palm, TV, sprachgesteuerte Medien etc.). Bei den Majorzwahlen sind im Kanton Zürich alle Bürgerinnen und Bürger wählbar, ohne dass man sich anmelden oder registrieren lassen muss. Das hat zur Folge, dass jeder Wählende sich ans zentrale Stimmregister wenden kann, um anschliessend eine gewünschte Person anonym auswählen zu können. Beim Wählen via Handy ist zur Zeit noch eine vorgängige Verschlüsselung nötig, damit die Anonymität vollständig gewährleistet ist. Die so genannten vorverschlüsselten Daten werden pro Wahl- oder Abstimmungstermin neu generiert und auf den Stimmrechtsausweisen aufgedruckt. Die Permutation liegt bei 33'696. Um den Urnendienst soweit als möglich von langwierigen und aufwändigen Kontrollwegen zu entlasten, sind ausser der visuellen Kontrolle (Integrität des Sicherheitssiegel des Stimmrechtsausweises) die folgenden drei Möglichkeiten vorhanden:
Von Anfang an hat man sich dazu entschieden, keine Insellösung, sondern ein integriertes System zu realisieren. Im Kanton Zürich steht für die Ausmittlung der Resultate das Wahl- und Abstimmungssystem (WABSTI) zur Verfügung. Das heisst, die elektronischen Stimmen werden an das Ausmittlungssystem WABSTI weiter gegeben. Um diesen Datentransfer vorzunehmen verfügt das System über eine Import- und Export-Schnittstelle, um eine fehlerfreie übermittlung zum Ausmittlungssystem zu gewährleisten. Zudem können alle elektronischen Stimmen als Wahl- oder Abstimmungszettel gedruckt und manuell weiter verarbeitet werden. Von
der Firma VRSG33 liegen die beiden Offerten für die Erweiterung (Export/Import)
des Ausmittlungssystems (WABSTI) vor. Die Verhandlungen werden jedoch noch
Zeit in Anspruch nehmen, da die Offerten in wesentlichen Punkten nicht
zufrieden stellend sind. Von der Firma VRSG wird versucht die SIK-Vorgaben
zu umgehen, was nicht akzeptiert werden kann.
Da der Vote électronique sehr hohe Anforderungen an die Sicherheit und Vertraulichkeit stellt, kommen im Pilotprojekt des Kantons Zürich internationale Standards zur Anwendung. So wird im Sicherheitsbereich nach den Vorgaben der ISO für Informationssicherheit in Informatikprojekten gearbeitet, welches nicht bloss die informationstechnischen, sondern auch die organisatorischen und physischen Aspekte umfasst. Zum Erstellen des Betriebskonzeptes und der dazugehörenden Dokumentation wird ebenfalls ein international erfolgreich eingesetztes Werkzeug, ITIL44 eingesetzt. Zur überprüfung des Programmcodes und zur Verwaltung der Versionen wird ebenfalls ein EDV-gestütztes Verfahren eingesetzt, das eine lückenlose, nachvollziehbare Kontrolle durch die verantwortlichen Prüforgane ermöglicht. |