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Vogelgrippe Influenza A (H5N1) - Aktueller Situationsbericht

Stand: 23.02.2006

In der Schweiz: Aktuelle Lage beim Vögeln
Trotz der Eindämmungsmassnahmen, die zu Beginn des Jahres 2004 ergriffen wurden, kommt es im asiatischen Raum immer wieder zu Ausbrüchen von Vogelgrippe in Geflügelbeständen. Vom Zeitpunkt des ersten Auftretens der Vogelgrippe Ende 2003 bis zum Frühling 2005 haben sich die Ausbrüche der aviären Influenza auf Geflügelbestände des ostasiatischen Raumes beschränkt.

In der Folge wurde eine Ausbreitung nach Westen beobachtet und im Oktober 2005 traten die ersten Fälle von H5N1 in Europa auf, wobei sich die Ausbrüche auf Osteuropa beschränkten.

Im Januar 2006 wurden Ausbrüche beim Tauben im Irak gemeldet.

Anfang Februar 2006 hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) einen Ausbruch von Vogelgrippe H5N1 in einem industriellen Geflügelbestand in Nigeria bestätigt. Seit Mitte-Februar, hat die OIE den Nachweis des H5N1-Virus bei toten wilden Vögel in sechs Ländern der Europäische Union (Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Österreich und Slowenien) sowie in Ägypten, Aserbaidschan, Bulgarien, Iran bestätigt. Zudem wurden Ausbrüche beim Geflügel in Indien, Malaysia, Rumänien und in der Türkei bestätigt.

Aktuelle Lage beim Menschen
In China, Indonesien, Irak, Kambodscha, Thailand, der Türkei und Vietnam ist das Virus in seltenen Fällen vom Geflügel auf den Menschen übertragen worden. Die Übertragung erfolgte hauptsächlich durch Kontakt zu infiziertem Geflügel und dessen Ausscheidungen (Sekrete, Kot).

Nach offiziellen Angaben der WHO haben sich in den sieben Ländern seit Anfang 2003 170 Personen mit dem Vogelgrippevirus angesteckt - 92 davon verstarben.


In der Schweiz ist das Vogelgrippevirus weder in Geflügelbeständen noch bei wildlebenden Vögeln aufgetreten. Es wurden auch keine Fälle beim Menschen verzeichnet.

Solange sich das Vogelgrippevirus nicht dahingehend verändert, dass es von Mensch zu Mensch übertragbar wird, besteht für die Schweizer Bevölkerung ohne Kontakt zu infiziertem Geflügel kein erhöhtes Infektionsrisiko.

In der Schweiz getroffene Massnahmen zur Verhinderung von Ausbrüchen der Vogelgrippe

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat verschiedene Massnahmen getroffen, um eine Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweiz zu verhindern.

Kernpunkt ist ein seit Januar 2004 bestehender und laufend der aktuellen Lage angepasster Importstopp für lebende Vögel, Geflügelfleisch und Geflügelnebenprodukte aus den von Vogelgrippe betroffenen Gebieten. Weiter wurde im August 2005 ein Kaskadenplan erarbeitet, welcher situationsbezogene Massnahmen zur Verhinderung eines Ausbruchs oder zur Eindämmung der Vogelgrippe vorgibt.

Seit zwei Jahren werden Wildvögel und Nutzgeflügel in Zusammenarbeit mit dem Referenzlaboratorium an der Hochschule,Universität Zürich untersucht. Das Überwachungsprogramm wurde im September 2005 auf Zugvögel ausgedehnt. Bis 22.02.2006 sind in der Schweiz keine mit H5N1 infizierten Vögel gefunden worden. Ab dem 20. Februar wird erneut ein - vorerst unbefristetes - Freilandhalteverbot für Geflügel in der Schweiz in Kraft treten.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für das Veterinärwesen (BVET), Schweiz BAG BVET März 2006
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