Die Messkampagne fand während drei Monaten in rund 600 Schulen und Kindergärten beziehungsweise über 1'000 Gebäuden mit Radondosimetern statt. Auslöser für die Kampagne war die neue Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den Grenzwert für Wohn- und Aufenthaltsräume massiv zu senken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Kanton Aargau haben aus diesem Grund im Rahmen des neuen Aktionsplans Radon des Bundes ein Pilotprojekt lanciert. Dies, nachdem das AVS in den vergangenen zwei Jahren bereits drei Schulen mit zu hohen Radonkonzentrationen in Schulräumen saniert hat. Sanierungspflicht bei Grenzwertüberschreitung Der aktuelle Grenzwert für die Radonkonzentration in bewohnten Räumen liegt gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) bei 1'000 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3). Gemäss der neuen WHO-Empfehlung soll die Radonkonzentration nicht über 300 Bq/m3 liegen. Die entsprechende Anpassung der StSV ist in den nächsten Jahren zu erwarten. Grundsätzlich gilt: wird der Grenzwert überschritten, ist der Hauseigentümer gemäss StSV verpflichtet, das Haus zu sanieren. Von 1993 bis 2009 wurden im Aargau rund 3'700 Gebäude gemessen. Dabei wurden zwölf Überschreitungen des Grenzwerts in bewohnten Räumen von Privathäusern oder in Schul- beziehungsweise Kindergartenräumen gefunden. Handlungsbedarf in zahlreichen Gemeinden Die Messkampagne hat in Bezug auf Schulhäuser und Kindergärten folgende Resultate ergeben:
- Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas und kommt aus dem Boden. - Radon entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran im Erdreich. - Radon kann vom Boden her in Häuser eindringen. - Radon verursacht Lungenkrebs: Nach dem Rauchen ist Radongas, die häufigste Ursache für Lungenkrebs. - Jährlich sterben in der Schweiz genauso viele Menschen an Lungenkrebs, der durch Radon verursacht wurde, wie an Verkehrsunfällen. - Die Radonkonzentration in Wohnhäusern kann mit einer einfachen und kostengünstigen Methode gemessen werden: mit Dosimetern - Durchführung einer Standard-Messung in einem Wohnhaus: Radondosimeter werden für 1-3 Monate in einen Kellerraum und in einen Wohnraum im darüberliegenden Stockwerk gestellt. - Die Radonkonzentration sollte in den Wintermonaten gemessen werden. - Von den unteren Stockwerken zu den oberen hin nimmt die Radonkonzentration in einem Haus ab. - Radonrisikogebäude sind älteren Häuser, Häuser ohne Keller, Häuser mit Naturkeller und Häuser in Hanglage, Häuser mit Kellerräumen, die als Wohn-und Aufenthaltsräume umgebaut wurden. - In Radonrisikogebäuden sollte die Radonkonzentration gemessen werden. - Kein Haus gleicht dem anderen - nur eine Messung gibt Aufschluss über die Radonkonzentration in einem Haus. - Man kann sich vor Radon schützen:
- Werden in einem Haus hohe Radonkonzentration gemessen, kann man diese bereits mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen senken: z.B. Abdichten von Öffnungen, Einbau von Luftaustauschern und speziellen Ventilatoren.
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