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Transitgüterverkehr: 4m-Güterverkehrskorridor durch die Schweiz

Botschaft des Schweizerischen Bundesrates an das eidgenössische Parlament

2011 hat des eidgenössische Parlament vom Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu prüfen und die dazu erforderlichen Schritte für die Einrichtung eines durchgehenden Schienenkorridors mit 4 Metern Eckhöhe auf der Gotthard-Achse zwischen Basel und Chiasso bzw. Ranzo aufzuzeigen.

Die parlamentarischen Motionen wurden von Nationalrat Büttiker im Juni 2011 und von Ständerat Hochreutener im September 2011 eingereicht. Das Ziel der beiden Motionen ist die Errichtung eines 4-Meter-Korridors für die Beförderung von Sattelaufliegern mit einer Eckhöhe von 4 Metern im kombinierten Verkehr über die Gotthard-Achse. Dafür ist ein Ausbau des Lichtraumprofils auf den Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel nötig.

Der Schweizerische Bundesrat hat eine Botschaft an das Parlament ausgearbeitet, welche im Mai 2013 als Entwurf vorliegt. Die Vorlage beinhaltet, das Gesamtkonzept zur Realisierung und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf der Gotthard-Achse.

Der Bundesrat beabsichtigt, bis ins Jahr 2020 die Zulaufstrecken zum Gotthard auf ein höheres Lichtraumprofil auszubauen. Die Kosten für den Ausbau in der Schweiz werden auf 710 Millionen Franken (Preisstand 2012) veranschlagt. Die Massnahmen betreffen 20 Tunnels (u. a. Bözberg, Paradiso, Maroggia) und rund 150 Profilhindernisse bei Überführungen, Signalanlagen und Perrondächern.

Der Bundesrat soll gemäss Vorlage die Kompetenz erhalten, mit Italien eine Vereinbarung über die Finanzierung von Ausbaumassnahmen auf den Zulaufstrecken der NEAT in Italien (insbesondere Ranzo–Gallarate als Teil der Luino-Strecke und Chiasso–Mailand) abzuschliessen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der 4-Meter-Korridor von Rotterdam nach Mailand durchgängig ist. Für die Finanzierung dieser Massnahmen wird ein Kredit in Höhe von 230 Millionen Franken beantragt. Die Gesamthöhe des für den 4-Meter-Korridor benötigten Verpflichtungskredits beläuft sich somit auf 940 Millionen Franken.

Im alpenquerenden Güterverkehr setzen die Spediteure aus logistischen und wirtschaftlichen Gründen vermehrt Sattelzüge Sattelauflieger mit einer Eckhöhe von 4 Metern ein. Sattelauflieger dieser Grösse können gegenwärtig im alpenquerenden kombinierten Verkehr in der Schweiz nur auf den hochprofiligen Trassen der Lötschberg-Simplon-Achse befördert werden. Die gegenwärtige Nachfrage nach Transportleistungen übersteigt bereits heute das Angebot. Mit dem künftigen 4m-Korridor und der neuen Flachbahn durch den Gotthard wird es möglich, wichtige Logistik-Terminals im Tessin und im Grossraum Mailand auch mit moderne Sattelzügen zu erreichen. Die Produktivität und damit die Verlagerungswirkung der NEAT wird damit wesentlich erhöht.

Seither haben die Sattelzüge einen Anteil von über 60 % erreicht und sind die mit Abstand bedeutendste Fahrzeugkategorie. In den letzten 20 Jahren hat im Güterverkehr eine Entwicklung von den Massengütern hin zu den Volumengütern stattgefunden. Zur Beförderung einer Vielzahl volumenintensiver Güter stellt heute die Gesamthöhe eines Fahrzeugs bzw. des Transportbehälters die zentrale Einschränkung dar. Beim Transport dieser Waren mit dem Lastwagen ist der verfügbare Raum der Engpassfaktor und nicht die Nutzlastkapazität.

Quelle: Schweizerischer Bundesrat , Bundeskanzlei, aus der "Botschaft zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard", Entwurf, Mai 2013
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