Noch heute profitieren wir vom ersten schweizerischen Forstgesetz, welche die Bundesversammlung 1876 in Kraft setzte. Das Gesetz war zukunftsweisend und gilt mit geringen Veränderungen heute noch. Dem Verbot des Kahlschlags und der Rodung - es sei denn bei ersatzweiser Aufforstung - verdankt die Schweiz heute ihre Waldbestände. Rund 24 Prozent der Schweiz sind dicht bewaldet und werden durch eine naturnahe und sachgerechte Bewirtschaftung erhalten. Ohne eine plan- mässige und moderne Fortswirtschaft könnten unsere Wälder ihre Schutz-, Nutz und Erholungsfunktion nicht mehr erfüllen. Die wirtschaftliche Entwicklung, der Wohlstand und der Druck der Siedlungsräume ruft nach einer zukunftsgerichteten mutigen Forstpolitik, welche den Schutz und die Erhaltung des lebenswichtigen Lebensraumes "Wald" voranstellt.
|