"Working
Poor" im Jahr 2006 |
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Working
Poor: Armut trotz Erwerbstätigkeit
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Definition
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Das
soziale Existenzminimum beinhaltet folgende Komponenten:
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Das
soziale Existenzminimum beinhaltet folgende Komponenten :
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die
Wohnkosten (namentlich die Miete), die im marktüblichen lokalen Rahmen
liegen müssen, |
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einen
Grundbedarf für die wichtigsten Ausgaben: Nahrung, Getränke,
Bekleidung, Gesundheitskosten, Energie, Produkte für die Reinigung,
Fahrkosten, etc. |
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die
Kosten der kantonalen Grundprämie der Krankenkasse. |
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In
der Schweiz liegen gegenwärtig (2006) die offiziellen Armutsgrenzen
bei einem Monatseinkommen für ...
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einen
Einpersonen-Haushalt |
bei
2480 Fr. |
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ein
Ehepaar mit zwei Kindern |
bei
4600 Fr. |
Diese
Zahlen betreffen das Netto-Einkommen nach
Sozialabzügen und Steuern. |
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Die
statistische Armutsgrenze (d.h. Miete + Krankenkassen-Grundprämie
+ Grundbedarf + 100.- pro Haushaltsmitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet
hat) beträgt 2200.- Franken für Alleinstehende, 3800.- für
Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 16, und 4600.- für Paare mit
2 Kindern (nationale Durchschnittswerte).
Die
statistische Grenze harter finanzieller Entbehrung (d.h. Miete + Grundprämie
der Krankenkasse + Grundbedarf) beträgt somit 2100.- bzw. 3700.- bzw.
4400.- für die oben erwähnten Beispiele (nationale Durchschnittswerte).
Alle
Personen im Alter von 20-59 Jahren, die in einem Haushalt leben, dessen
monatliches Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (AHV,
IV, 2.Säule, Arbeitslosenversicherung, usw.) und der Steuern unter
der Armutsgrenze liegt, werden als arm bezeichnet.
Als
"Working-Poor" gelten erwerbstätige Personen, die mindestens eine
Stunde pro Woche arbeiten und in einem Haushalt leben, der mindestens über
ein volles Erwerbspensum verfügt (d.h. der kumulierte Erwerbsumfang
der Haushaltsmitglieder beträgt mindestens 90% oder 36 Stunden pro
Woche).
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| Quelle:
Bundesamt für Statistik (BFS), 2007
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Die Armutsgefährdungsschwelle 2011
Die Europäische Union setzt die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 Prozent des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Demnach waren im Jahr 2010 14,2 Prozent der in der Schweiz lebenden Bevölkerung, d.h. fast jede siebte Person, armutsgefährdet.
Zur Veranschaulichung:
Als armutsgefährdet gilt eine alleinstehende Person mit einem verfügbaren monatlichen Einkommen von weniger als 2400 Franken oder ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren mit weniger als 5000 Franken.
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Quelle:
Bundesamt für Statistik (BFS), 2011 |
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