Schule und Bildung
Schulreformen im Kanton Aargau
Schulreformen im Kanton Aargau: Promotionsverordnung
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Neue Promotionsverordnung September 2009
Neue Promotionsverordnung Einige Schwerpunkte
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Neue Promotionsverordnung
Regierungsrat verabschiedet Promotionsverordnung

Der Regierungsrat hat die ab Schuljahr 2010/11 gültige Promotionsverordnung verabschiedet. Die Beurteilungsinstrumente liegen nun in vereinfachter Form vor und stehen den Schulen ab sofort zur Verfügung. Dies ermöglicht den Lehrpersonen, die neuen Instrumente frühzeitig kennen zu lernen.

An der Sitzung vom 8. April 2009 hatte der Regierungsrat beschlossen, die Einführung der Promotionsverordnung zu verschieben. Gleichzeitig hatte er das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) beauftragt, die Beurteilungsinstrumente beziehungsweise ein Element davon, den Zwischenbericht, zu vereinfachen.

Inzwischen hat der Regierungsrat die ab Schuljahr 2010/11 gültige Promotionsverordnung mit den angepassten Beurteilungsinstrumenten verabschiedet.

Der neue Zwischenbericht

Eine Evaluation, die im Winter 2008/09 durchgeführt wurde, bildete die Grundlage für die Überarbeitung der Instrumente. Dabei zeigte sich, dass die ursprüngliche Form des Zwischenberichts zu aufwendig war. Er wurde deshalb vereinfacht. Es werden in allen Fächern Orientierungsnoten gesetzt sowie eine zusätzliche Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz gemacht. Die Sachkompetenz wird hingegen nur in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in Worten beurteilt.

Das Jahreszeugnis, der Bericht zu den individuellen Lernzielen, die Förderplanung und die Übertrittsempfehlung waren bei den Lehrpersonen weitestgehend unbestritten. Sie blieben daher unverändert.

Umsetzungshilfen

Um die Lehrpersonen bei der kompetenz- und förderorientierten Beurteilung zu unterstützen, werden gleichzeitig zu allen Fächern sowie zur Selbst- und Sozialkompetenz Umsetzungshilfen im Internet aufgeschaltet.

Mit dem Entscheid des Regierungsrats kann die neue Promotionsverordnung auf das Schuljahr 2010/11 eingeführt werden. Die Änderungen im Beurteilungssystem werden zu einer aussagekräftigen und transparenten Beurteilung und damit zu einer gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler beitragen.

Quelle: Text Regierungsrat; Departement Bildung, Kultur und Sport, September 2009

Die neue Promotionsverordnung: Einige Schwerpunkte

Mit der neuen Promotionsverordnung werden alle Fächer promotionswirksam. Sie werden eingeteilt in so genannte Kern- und Erweiterungsfächer.

Für die Beförderung in die nächsthöhere Klasse (Promotion) muss mit dem Durchschnitt der Kern- und mit dem Durchschnitt der Erweiterungsfächer zusammen ein ungerundeter Notendurchschnitt von mindestens 4 erreicht werden, wobei der ungerundete Notendurchschnitt der Kernfächer ebenfalls nicht unter 4 liegen darf.

Der Zwischenbericht

Zum Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, welcher in Worten die Leistungsentwicklung in der Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beschreibt.

Das Jahreszeugnis

Zum Ende jedes Schuljahres erhalten die Lernenden ein Jahreszeugnis, welches die Leistungen in der Sachkompetenz in Noten beurteilt. Die Zeugnisnoten sind promotionswirksam.

Die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz

Die neue Promotionsverordnung sieht eine ganzheitliche Beurteilung vor, indem im Rahmen des Zwischenberichtes sowohl die Sach- als auch die Selbst- und Sozialkompetenz der Lernenden beurteilt werden.

Das Beurteilungsdossier

Jede Lehrperson belegt ihre Beurteilung für jede Lernende und jeden Lernenden mit einem Dossier.

Inkraftsetzung der Promotionsverordnung auf Schuljahr 2010/11 verschoben

Beurteilungsinstrumente der Promotionsverordnung werden vereinfacht

Der Regierungsrat hat die Verschiebung des Einführungszeitpunkts der neuen Promotionsverordnung beschlossen. Mit dieser Verschiebung will der Regierungsrat genügend Zeit für die Schulung der Lehrpersonen zur Verfügung stellen. Zudem sollen bis diesen Herbst die Beurteilungsinstrumente vereinfacht werden.

Die vom Regierungsrat am 23. Januar 2008 beschlossene Promotionsverordnung und deren Einführung auf das Schuljahr 2009/10 hat besonders bei den Lehrpersonen für grosse Unruhe gesorgt. Viele Lehrerinnen und Lehrer fühlten sich mit der Handhabung und der notwendigen Weiterbildung der neuen Beurteilungsinstrumente zeitlich überfordert. Die Beurteilungskriterien wurden vielfach als zu wenig anwenderfreundlich tituliert.

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verschiebung des Einführungszeitpunkts der neuen Promotionsverordnung beschlossen. Mit dieser Verschiebung will der Regierungsrat genügend Zeit für die Schulung der Lehrpersonen zur Verfügung stellen. Zudem sollen bis diesen Herbst die Beurteilungsinstrumente vereinfacht werden. Mit der geplanten Verschiebung des Inkrafttretens auf das Schuljahr 2010/11 nimmt der Regierungsrat diese Unsicherheit ernst und gibt den Lehrerinnen und Lehrern mehr Zeit, um sich auf die Einführung der neuen Beurteilungsinstrumente vorzubereiten. Die Verschiebung ermöglicht zudem eine sorgfältige überarbeitung und Vereinfachung des Zwischenberichts, der die Beurteilung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz in Worten umfasst. Die neuen Instrumente sollen spätestens im September dieses Jahres vorliegen, so dass genügend Zeit für die Einführung und Weiterbildung der Lehrpersonen bleibt.

Die vom BKS im Dezember 2008 kommunizierte etappierte Einführung der Beurteilungsinstrumente der neuen Promotionsverordnung wird somit obsolet. Es gelten daher weiterhin für alle Schulen dieselben Modalitäten für die Erstellung der Zeugnisse. Und alle Schulen werden ab dem Schuljahr 2010/11 gleichzeitig die neuen Promotionsverordnung sowie die damit verbundenen Zwischenberichte und Zeugnisse einführen.

Quelle: Text Regierungsrat; Departement Bildung, Kultur und Sport, April 2009
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Aargau Studie zu Arbeitsbedingungen, Belastungen 2008
ETH Zürich Maturanote und Studienerfolg Januar 2009
Bildungsforschung, -projekte & reformen
Bildungsraum Nordwestschweiz
Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
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