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Persönlichkeitsschutz im Internet

Einen besonderen Schwerpunkt legte der EDÖB im vergangenen Berichtsjahr, das den Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 umfasst, auf den Persönlichkeitsschutz im Internet. Er umreisst die Bedingungen, unter denen Online-Bewertungsplattformen betrieben werden dürfen, erläutert die Gefahren von sozialen Netzwerken und berät Nutzer, Anbieter und Behörden über die datenschutzkonforme Ausgestaltung solcher Dienste und nimmt Stellung zum Persönlichkeitsschutz bei der Berichterstattung im Internet.

Daten sammeln im Internet

Heute spielt sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet ab. Es ist ein weltweit zugängliches Medium, das kein Vergessen kennt. Dies hat den EDÖB dazu veranlasst, einzelne Themen genauer zu betrachten. So umreisst er die Bedingungen, unter denen Online-Bewertungsplattformen für Dienstleistungen oder Berufsgattungen betrieben werden dürfen, beleuchtet die Risiken für Betreiber und Nutzer und schlägt Massnahmen zur Minimierung der Gefahr von Persönlichkeitsverletzungen vor. Auch die Gefahren der hoch im Trend liegenden sozialen Netzwerke greift der EDÖB auf.

Wer im Internet viele persönliche Informationen über sich preisgibt, gelangt in unzählige (auch private) Datensammlungen und verliert die Herrschaft über die eigenen Personendaten. Die Betreiber solcher Seiten können diese Personendaten mit den Metadaten kombinieren und umfassende und lukrative Persönlichkeitsprofile erstellen.

Der EDÖB berät Nutzer, Anbieter und Behörden über den datenschutzkonformen Umgang mit solchen Diensten. Auch die Berichterstattung im Internet hat den EDÖB im vergangenen Jahr mehrfach beschäftigt. Werden einzelne Teilnehmer eines Ereignisses klar erkennbar dargestellt, wirft das die Frage nach einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf.

Dabei kommt es auf die Art der Berichterstattung an:

Fokussieren Texte und Bilder das, was von öffentlichem Interesse ist (nämlich den Inhalt der Veranstaltung oder besondere Vorkommnisse), und wird die Persönlichkeit der anwesenden Personen geschont, ist ein Bericht unproblematisch. Eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung ortet der EDÖB aber in einer Berichterstattung, die einzelne Teilnehmer ohne deren Einwilligung und ohne überwiegendes öffentliches Interesse porträtiert oder an den Pranger stellt.

Tracking oder die grosse Sammelleidenschaft der "Datenkraken"

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Publikationen persönlicher Daten im Internet

Die Publikation von polizeilichen Fahndungsmeldungen im Internet rechtfertigt sich durch das öffentliche Interesse an der raschen Ergreifung der Person sowie der Verhinderung von Delikten. Nach einer gewissen Zeit - spätestens nach der Verhaftung bzw. dem Auffinden der gesuchten Person - entfällt jedoch diese Rechtfertigung und die entsprechenden Personendaten sind vom Netz zu nehmen (Ziffer 1.2.8).

Der EDÖB hat seine Empfehlung an ein im Bereich der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke) tätiges Unternehmen dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zum Entscheid vorgelegt. Das Gericht hat die Anträge des EDÖB abgelehnt. Der EDÖB prüft den Weiterzug ans Bundesgericht (Ziffer 1.3.1).

Minderjährige können ohne die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter keine Datenschutzerklärung abgeben. Dies kann die Betreiber von Internetseiten vor Probleme stellen, insbesondere, wenn sich Jugendliche auf einer Webseite registrieren. Von einer impliziten Einwilligung der Eltern im Rahmen der Internetbenutzung auszugehen, kann problematisch sein. Der EDÖB schlägt den Betreibern daher vor, von den gesetzlichen Vertretern eine Einwilligung einzuholen (Ziffer 1.3.2).

Im Auftrag der Bundesverwaltung und aufgrund verschiedener Bürgeranfragen hat der EDÖB die datenschutzrechtlichen Aspekte von Auswertungstools für Webseiten analysiert. Beim Einsatz von Auswertungstools zur Erstellung von Zugriffsstatistiken von Webseiten sind aus seiner Sicht verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere sind die Nutzer in einer Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen, welche Daten über sie gesammelt und an wen sie weitergegeben werden (inklusive Angabe des Landes). Werden die Daten in ein Land weitergegeben, welches über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, sind zusätzlich mit dem Anbieter des Auswertungstools Garantien zu vereinbaren, die ein ausreichendes Schutzniveau gewährleisten (Ziffer 1.3.5).

Sowohl im Internet als auch über Breitbandverbindungen steigt das Angebot an digitalen Filmen stetig an. Während bei der traditionellen terrestrischen Ausstrahlung von Programmen ein anonymer Konsum von Fernsehsendungen und Filmen möglich war, steht beim Digitalen Fernsehen bzw. IPTV ein breitbandiger Rückkanal zur Verfügung, über welchen sich theoretisch die Konsumgewohnheiten der Fernsehzuschauer ermitteln lassen. Diese neuen Technologien sind insbesondere für die Werbung sehr interessant, die sich auf diese Art personalisieren lässt. Der EDÖB hat in seinen Erläuterungen die Risiken und Gefahren analysiert und gibt Anbietern und betroffenen Konsumenten Tipps zum Umgang mit dem digitalen Medium (Ziffer 4.1.3).

Soziale Netzwerke Gefahren
Publikationen des EDÖB - Neuerscheinungen

Die Webseite ist ein wichtiges Instrument des EDÖB für die Öffentlichkeitsarbeit. Auch im vergangenen Berichtsjahr hat er das Angebot an Informationen stetig erweitert und Ergebnisse seiner Arbeit veröffentlicht. In der Reihe der neuen Publikationen befinden sich unter anderem das «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework», Erläuterungen zu Pay-as-you-drive-Systemen, Sozialen Netzwerken und andern Internetplattformen sowie ein Leitfaden für biometrische Erkennungssysteme (Ziffer 3.3).

Der Jahresbericht ist über das Internet integral abrufbar (www.derbeauftragte.ch) oder kann beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bestellt werden.

Quelle: Text Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Juni 2009

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