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Deutsche Kultusministerkonferenz (KMK):
Weg für Rechtschreibreform ist frei
KMK Bonn, 23.06.2005
Die Rechtschreibreform kann wie von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgesehen zum 1. August in Kraft treten. Mit der heutigen Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist der Weg geebnet für die Umsetzung des Anfang Juni gefassten KMK-Beschlusses. Damit wird die Einheitlichkeit im deutschen Sprachraum gewahrt, und denkbare Konflikte mit Österreich und der Schweiz vermieden.

Die Rechtschreibreform kann wie von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgesehen zum 1. August 2005 in Kraft treten. Mit der heutigen Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist der Weg geebnet für die Umsetzung des Anfang Juni gefassten KMK-Beschlusses. Damit wird die Einheitlichkeit im deutschen Sprachraum gewahrt, und denkbare Konflikte mit Österreich und der Schweiz vermieden.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Johanna Wanka, zeigte sich hierüber erfreut: "Die KMK hat sich auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Herbst vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, in jenen Bereichen die Fehlerkorrektur weiterhin tolerant zu behandeln, in denen der Rat änderungen angekündigt hat.

In den Ländern werden auf dieser Basis derzeit entsprechende Erlasse vorbereitet. Damit herrscht zum Schuljahresbeginn Klarheit für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern."

Demnach bleibt die 1996 beschlossene Neuregelung (in der Fassung von 2004) Grundlage des Unterrichts an den Schulen, bis der Rat gegebenenfalls konkrete änderungen in Teilbereichen vorlegt. Für alle Bereiche, zu denen aus dem Rat keine änderungswünsche zu erwarten sind, das sind die Laut-Buchstaben-Zuordnung, die Schreibung mit Bindestrich sowie die Gross- und Kleinschreibung, endet mit dem 31.07.2005 an Schulen der übergangszeitraum bei der Fehlerkorrektur. Für jene Bereiche, zu denen der Rat noch mögliche änderungen vorlegen könnte, werden die vor 1996 geltenden Schreibweisen bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Für den überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Gross- und Kleinschreibung gilt diese Toleranzklausel ebenso.

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