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Aargau Gemeinderat soll oberstes Führungsorgan 2013
der Volksschule werden
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Gemeinderat soll oberstes Führungsorgan der Volksschule werden
Optimierte Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule gehen in die Anhörung

Der Regierungsrat hat die Vorlage "Optimierte Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule" verabschiedet und gibt sie in die Anhörung. Das Ziel der Vorlage ist es, die Steuerung der Volksschule zu vereinfachen und die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Gremien zu klären. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat oberstes kommunales Führungsorgan, der Instanzenweg gekürzt und die kantonalen Strukturen mit Erziehungsrat und Berufsbildungskommission durch deren Zusammenschluss schlanker werden sollen.

Die Schulpflege führt heute die Volksschule ohne die Finanzkompetenz inne zu haben. Diese liegt beim Gemeinderat, der damit wichtige Entscheide in Schulfragen zu treffen hat, ohne jedoch seinerseits Führungsverantwortung zu haben.

Die Führungsstrukturen der Volksschule Aargau haben sich den verschiedenen Neuerungen - Einführung der geleiteten Schule in den Jahren 2000 bis 2007 und der externen Schulevaluation sowie Neuorganisation des Inspektorats - noch nicht angepasst. Tatsache ist, dass die Volksschule heute übersteuert ist. Mit der nun vorliegenden Vorlage, will der Regierungsrat bewirken, dass die Aufgaben und Kompetenzen der Akteure der kommunalen Führungsstrukturen übereinstimmen. Er will damit eine qualitativ gute, effiziente und effektive Schulführung ermöglichen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für die Schulleitung optimiert und die Aufgaben und Kompetenzen von Schulrat und Erziehungsrat zeitgemäss organisiert werden.

Vereinfachte kommunale Führungsstrukturen

Die Schulpflege soll als heute oberstes kommunales Führungsorgan durch den Gemeinderat abgelöst werden. Der Gemeinderat soll neu die Gesamtverantwortung für die Schule vor Ort tragen: Er legt das Schulangebot fest, genehmigt langfristige Ziele der Schule und führt die Schulleitung. Damit liegen Führungsverantwortung und Finanzkompetenz der Schule bei einem Gremium, dem Gemeinderat. Er hat die Möglichkeit, gemeinderätliche Kommissionen für die Vorbereitung relevanter Bildungsthemen und als beratende Gremien einzusetzen.

Verkürzte Instanzenwege

Ein weiteres Ziel ist die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens bei schulischen Entscheiden, indem der Regierungsrat künftig auf den Schulrat der Bezirke als eine Beschwerdeinstanz verzichten will. Damit wird der Regierungsrat erste Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Schulleitung in schulischen Angelegenheiten. Um die Beschwerdelast zu reduzieren, sollen Uneinigkeiten zwischen Eltern und Schulleitungen bereits niederschwellig gelöst werden. Dies soll mittels Vermittlungskommissionen erfolgen, die ohne formalen und juristischen Aufwand den Entscheid der Schulleitung begutachten und eine Empfehlung abgeben. Sofern die Eltern auch danach mit dem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden sind, steht ihnen der rechtliche Weg an den Regierungsrat, ans Verwaltungsgericht und schliesslich bis ans Bundesgericht offen. Die Vermittlungskommissionen sollen sich aus Vertretern des Inspektorats des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS), unabhängigen Schulleitenden und unabhängigen Elternvertretungen zusammensetzen.

Schlankere kantonale Führungsstrukturen

Dem Erziehungsrat kommt heute überwiegend nur noch beratende Funktion in Volksschulangelegenheiten gegenüber dem Departement BKS sowie dem Regierungsrat zu. Die heute praktizierte Rolle des Erziehungsrats stimmt nicht mehr mit der ursprünglichen Rolle, wie sie noch in den rechtlichen Grundlagen festgelegt ist, überein. Deshalb soll der Erziehungsrat mit der heutigen Berufsbildungskommission, die in Themen der Sekundarstufe II berät, zum Bildungsrat zusammengefasst werden. Dieser soll neu eine beratende Funktion haben.

Weiteres Vorgehen

Die Vorlage "Optimierte Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule" geht vom 14. Juni bis 17. September 2013 in eine breit angelegte Anhörung. Die Einführung der geplanten Führungsstrukturen soll per 1. August 2016 erfolgen, wobei eine Übergangsfrist bis Ende 2017 eingeräumt wird. Spätestens per 1. Januar 2018 sollen die optimierten Führungsstrukturen in allen Gemeinden umgesetzt sein. Ebenfalls auf den 1. Januar 2018 sollen die rechtlichen Grundlagen bezüglich Aufhebung des Schulrats sowie der Zusammenlegung von Erziehungsrat und Bildungskommission zum Bildungsrat in Kraft treten.

Quelle: Text Kanton Aargau, Departement BKS , Juni 2013

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