Das Regierungsprogramm vom Januar 2005 definiert die Aufgabenstellung für die Raumentwicklung Unteres Reusstal. Die Justizdirektion beginnt dafür die raumplanerischen Voraussetzungen zu schaffen. Bericht Expertenteam Scholl/Singer, Zürich (Juni 2005): Im März 2005 begannen die Vorarbeiten zur Erhebung der raumrelevanten Problemkreise im Unteren Reusstal (Chancen/Risiken/offene Fragen und Möglichkeiten) bei den Gemeinden, in der Verwaltung und auf Grund bestehender Arbeitsgrundlagen und Berichte. Durch das beauftragte Planungsbüro Scholl/Signer, Zürich wurde dazu ein Bericht zur Ausgangslage erarbeitet. Die Auswertung brachte die Erkenntnis, dass eine komplexe Aufgabenstellung vor dem Kanton Uri liegt und dass eine integrierte Betrachtungsweise zur Lösung der sich stellenden Probleme erforderlich ist. Regierungsrat genehmigt die Durchführung des Testplanungsverfahrens: Im Juni 2005 nahm der Regierungsrat den Bericht zur Lagebeurteilung zur Kenntnis, diskutierte den Bericht und das Verfahren und sprach sich im Dezember 2005 für die Durchführung eines Testplanungsverfahrens aus. Mit der Genehmigung des Budgets durch den Landrat waren die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens geschaffen. Anfang Jahr 2006 wurden die Vorarbeiten für das Testplanungsverfahren weitergeführt und an zwei Workshops mit den Gemeinden und der Verwaltung die Aufgabenstellung definiert. Am 7. März genehmigt der Regierungsrat die Aufgabenstellung. Zusätzlich wurde die Korporation Uri (engerer Rat) über das Testplanungsverfahren informiert. Grosse Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit: Im Gespräch mit den Gemeinden kam das besondere Interesse nach einer umfassenden Abstimmung der raumbedeutsamen Handlungen und Entscheidungen im untern Reusstal deutlich zum Ausdruck. Der Mitwirkung der Gemeinden wurde daher von Anfang an grosse Bedeutung zugemessen. Im Frühjahr 2005 wurden die Gemeinden über das Vorhaben Raumentwicklung Unteres Reusstal orientiert und um die Mitwirkung gebeten. Am 30. November 2005 wurde der Bericht Scholl/Signer und das weitere Vorgehen vorgestellt und Anfang Jahr 2006 wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Aufgabenstellung erarbeitet. 15. März 2006 - Startanlass für das Testplanungsverfahren: Die Aufgabenstellung wird durch ein Testplanungsverfahren bearbeitet. Das Testplanungsverfahren ist ein anerkanntes und erprobtes Verfahren in der Raumplanung um komplexe Raumvorhaben zu erarbeiten. Es wird also nicht der klassische Ansatz mit einem Büro, das auf die Suche nach Lösungen geht, gemacht. Im Zentrum steht die Konkurrenz der Ideen durch mehrere Arbeitsteams, die die gleiche Aufgabestellung bearbeiten. Die Konkurrenz der Ideen ist in diesem Verfahren zentral. Für das Klären und Lösen von strategisch bedeutsamen Aufgaben ist es wichtig, dass keine fruchtbaren Ideen übersehen, verdrängt oder unterdrückt werden. Am Schluss wird nicht die Lösungsrichtung eines Teams ausgewählt, sondern die jeweils entwicklungsträchtigen Elemente der verschiedenen Teams kombiniert. Ein Expertenteam (anerkannte Fachleute aus Raumplanung, Verkehrsplanung, Landschaftsschutz usw.) begleitet den Prozess, führt die Teams, gibt nach dem Vergleich der Ergebnisse zu Handen der Politik Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab. Daraus kann die Konzeption für die künftige Raumentwicklung erstellt werden. Ein Planungsbüro (Scholl/Signer, Zürich) übernimmt die Moderation, verfeinert die Aufgabenstellung, begleitet und überwacht das Testplanungsverfahren. Zur vorurteilsfreien Erkundung der Möglichkeiten wird im Verfahren die Fachebene und die politische Ebene getrennt. Die Politik steuert durch die Vorgabe der genauen Aufgabenstellung, der Leitplanken und durch die Wertung der Ergebnisse den raumplanerischen Prozess. Während dem Testplanungsverfahren ist die Information der politisch Verantwortlichen (Regierung, Gemeinden) über das Fortschreiten des Prozesses aber gewährleistet. Ziel des Testplanungsverfahrens: Das Ziel sind realpolitisch umsetzbare und von den Akteuren (Regierung, Gemeinden) gemeinsam getragene Lösungen. Es werden also konkrete und machbare Ergebnisse erwartet, das Visionäre wird nicht ausgeklammert. Der Weg zum Ziel ist aber wichtig und dieser muss aufgezeigt werden. Das Testplanungsverfahren wird Ende Juni 2006 abgeschlossen sein. Im Herbst 2006 werden die Ergebnisse des Testplanungsverfahrens durch den Regierungsrat verabschiedet. Richtplanverfahren ab Ende 2006: Die Ergebnisse des Testplanungsverfahrens bilden die Grundlage für die stufengerechte Umsetzung im Richtplan. Das Richtplanverfahren mit breiter Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung und interessierter Kreise wird ab Ende 2006 eingeleitet.
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