Die
Luftreinhalteverordnung (LRV) toleriert jährlich nur eine einzige
über schreitung des Stundenmittelwerts von 120 Mikrogramm Ozon pro
Kubikmeter (120 Mikrogramm/m3).
Wird dieser Grenzwert nicht
über schritten, ist die Luftqualität "gut oder genügend",
und die menschliche Gesundheit wird nicht oder kaum beeinträchtigt.
Liegt der Wert jedoch höher, ist Beeinträchtigungen zu rechnen.